02.04.2013

Betrug

Vorsicht vor falschen GEZ-Rechnungen

Vorsicht vor falschen GEZ-Rechnungen Screenshot von der Webseite des neuen Rundfunkbeitrages. Kriminelle nutzen die aktuellen Änderungen, um gutgläubigen Fernsehguckern mit gefälschten Rechnungen das Geld aus der Tasche zu ziehen.Foto: www.rundfunkbeitrag.de

Seit einigen Tagen sind falsche Rechnungen der GEZ aufgetaucht. Sehr leicht kann man auf die täuschend echt erscheinenden Anschreiben des „Beitragsservice“ der Gebühreneinzugszentralen hereinfallen.

In einem fingierten Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird dazu aufgefordert, eine Gebühr von 53,94 Euro an ein Konto der Berliner Landesbank zu überweisen. Dazu wird nicht nur Postanschrift der angeblichen Beitragsservicestelle sondern auch eine „neue“ Beitragsnummer mitgeteilt. Die gefälschten Postwurfsendungen wurden vor allem im Raum Sachsen, Hessen und in Nordrhein-Westfalen verteilt.

Als Grund für die Rechnung wird dem verwunderten Empfänger die seit dem 1. Januar 2013 gültige Umstellung von Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag genannt. Danach wird von der Gebührenzentrale (GEZ) nicht länger eine Gebühr für jedes Gerät, dass die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen kann, erhoben, sondern eine generelle Gebühr für Haushalte eingezogen.

Mit dieser Umstellung geht auch die Bezeichnungsänderung der für den Beitragseinzug zuständigen Stelle in „Beitragsservice“ einher. Die Umstellung und Einführung dieses neuen Namens wussten die Unbekannten offenbar zu nutzen. Zu den korrekten Rechnungen der GEZ sind kaum Unterschiede zu merken. An den Brief wurde außerdem ein ausgefüllter Überweisungsträger angehängt, um die Täuschung noch perfekter zu gestalten.

Einen feinen Unterschied gibt es jedoch zu den offiziellen Schreiben der GEZ. Die Anschrift lautet „An alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland“. Die Verbraucherzentrale in Sachsen stellte klar, dass die Beitragszahler von der echten Beitragsservicestelle stets persönlich, d.h. mit eigenem Namen und eigener Adresse, zur Zahlung aufgefordert werden.

Natürlich sollte man der Zahlungsaufforderung keineswegs nachkommen. Falls man den Betrag bereits auf das angegebene Konto eingezahlt hat, besteht Hoffnung: Diese Bankverbindung wurde inzwischen gesperrt und Rückzahlungen der überwiesenen Beiträge in Aussicht gestellt.

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