28.03.2013
Rubrik: Sparten

Pflegezusatzversicherung

Pro und Contra: Die wichtigsten Antworten zu Pflege-Bahr

Pro und Contra: Die wichtigsten Antworten zu Pflege-BahrFoto: fredfroese@iStockphoto,com

Seit dem Januar 2013 erhalten Menschen, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, eine staatliche Förderung nach dem Vorbild der Riester-Rente. Doch die Nachfrage nach den sogenannten „Pflege-Bahr“-Produkten ist bislang noch gering – lediglich 10.000 Verträge konnten bis Ende Februar an den Mann bzw. die Frau gebracht werden. Für wen aber lohnt sich der Abschluss einer Pflege-Bahr-Police? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum kann es sinnvoll sein, eine Pflege-Bahr-Police abzuschließen?

Die steigende Lebenserwartung in der Bundesrepublik bringt es mit sich, dass immer mehr Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen sind. In Deutschland betrifft dies nach Angaben des Statistischen Bundesamtes derzeit 2,34 Millionen Menschen. Bis zum Jahr 2050 könnte sich diese Zahl sogar verdoppeln. Der Großteil dieser Personen wird zu Hause betreut, so dass Angehörige ihrem Beruf nur noch eingeschränkt nachgehen können, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet aber nur eine Teilabsicherung, wenn ein Mensch zum Pflegefall wird. Ein Heimplatz in der Pflegestufe III, also bei einer Betreuung über 24 Stunden pro Tag, kostet schnell über 3.000 Euro im Monat. In der Regel übernimmt die gesetzliche Pflegekasse nur die Hälfte der Kosten, die Differenz muss aus eigenem Einkommen und Vermögen aufgebracht werden. Reicht das Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, greift der Gesetzgeber sogar den Kindern ins Portemonnaie, um den Fehlbetrag aufzubringen.

Hier kann es sinnvoll sein, für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Die Versicherung zahlt bei Pflege-Bahr ein vorher vereinbartes Pflegetagegeld, wenn dem Versicherungsnehmer eine Pflegestufe zugesprochen wird. Ob das Geld an eine Pflegeeinrichtung gezahlt wird oder an pflegende Angehörige, ist den Betroffenen freigestellt!

Dürfen die Versicherungen einen Antragsteller ablehnen?

Im Grunde können alle Menschen einen Pflege-Bahr-Vertrag erhalten. Der Gesetzgeber hat es zur Bedingung gemacht, dass keine Menschen aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt werden dürfen. Lediglich Minderjährige oder bereits pflegebedürftige Personen haben keinen Anspruch auf einen solchen Vertrag. Verboten ist es den Versicherern ebenfalls, individuelle Risikozuschläge aufgrund einer Vorerkrankung zu berechnen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte eine jährliche Förderung von 60 Euro zugesprochen (5 Euro pro Monat), wenn sie eine freiwillige private Zusatzversicherung abschließen. Um den staatlichen Zuschuss zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer allerdings Mindestvorraussetzungen erfüllen. Der Eigenanteil für eine Förderung muss mindestens 10 Euro im Monat betragen. Auch ist vorgeschrieben, dass der Vertrag eine spätere Monatsleistung von wenigstens 600 Euro in Pflegestufe III vorsieht. Wer noch in diesem Jahr den vollen Zuschuss bekommen will, sollte einen Vertrag bis spätestens zur Jahresmitte unterzeichnen.

Förderfähig sind alle Pflegeversicherungen, die im Pflegefall eine dem Pflegegeld entsprechende Geldleistung erbringen. Das bedeutet: Wenn ein Versicherungsnehmer eine Pflegestufe zugesprochen bekommt und auf fremde Hilfe angewiesen ist, erhält der Betroffene eine laut Vertrag vereinbartes Pflegetagegeld ausgezahlt. Der Pflegebedürftige kann über das Geld grundsätzlich frei verfügen und beispielsweise an die Personen weitergeben, die ihn betreuen.

Was sind die Vorteile einer Pflege-Bahr-Versicherung?

  • Keine Gesundheitsprüfung: Auch ältere Menschen und Personen mit einer Vorerkrankung können eine Pflege-Bahr-Police abschließen. Denn die Versicherer dürfen sie nicht -wie sonst durchaus üblich- ablehnen oder deftige Risikozuschläge erheben. Deshalb erhalten dank Pflege-Bahr auch Menschen einen Vertrag, die normalerweise nicht von einer privaten Pflegeversicherung profitieren könnten, etwa Patienten mit Diabetes und Bluthochdruck.
  • Deckelung der Provisionskosten: Damit auch tatsächlich der Versicherungsnehmer von einem solchen Schutz profitiert und sich nicht die Anbieter bereichern, hat der Gesetzgeber zudem strenge Grenzen für Provisions- und Verwaltungskosten festgelegt.
  • Vertrag kann ruhen: Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem, dass der Vertrag bis zu drei Jahren ruhen kann, wenn der Versicherte in eine finanzielle Notlage gerät und die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält. Die Altersrückstellungen gehen in dieser Zeit nicht verloren. Damit ist gewährleistet, dass der Versicherte im Falle der Arbeitslosigkeit nicht zusätzlich noch die Beiträge für den Pflegeschutz aufbringen muss. Wird der Vertrag gekündigt, sind die Beiträge allerdings verloren.

Was sind die Nachteile einer Pflege-Bahr-Police?

  • Niedrige Leistung bei Demenz: Bei Demenz sehen die Verträge laut Stiftung Warentest in der Regel eine zu geringe Leistung vor. Wird der bei Vertragsabschluss 50jährige Kunde in die Pflegestufe 0 eingestuft, hilft ein monatlicher Betrag von bis zu 120 Euro nur wenig. Allein ein Tag in der Tagespflege für Demente wird im Schnitt mit 70 Euro beziffert.
  • Versorgungslücke bleibt bestehen: Die Stiftung Warentest hat aktuelle Pflege-Bahr-Policen getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarife die Pflegelücke nicht gänzlich schließen können. Ein Versicherter, der seinen Vertrag mit 30 Jahren abschließt, muss trotz staatlich geförderter Pflegevorsorge bis zu 1.400 Euro im Monat selbst zahlen, wenn er die Pflegestufe III zugeteilt bekommt. Dennoch sagen die Verbrauchertester: Besser Pflege-Bahr als gar kein Schutz! Das finanzielle Risiko der Pflege wird bedeutend abgefedert.
  • 5-jährige Wartezeit: Die Versicherten können Leistungen im Pflegefall erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren in Anspruch nehmen, nachdem sie den Vertrag unterzeichnet haben. Tritt die Pflegebedürftigkeit während dieser Frist ein, hat der Betroffene keinerlei Anspruch auf Geldzahlungen. Manche Versicherungen schränken diese Wartezeit jedoch insofern ein, dass der Versicherte im Falle eines Unfalles schon zeitiger von Pflegeleistungen profitieren kann. Hier gilt es, in den Verträgen genau nachzulesen.
  • Lohnt sich der Abschluss auch für junge Menschen?: Ob sich Pflege-Bahr auch für junge Leute lohnt, an dieser Frage scheiden sich die Geister. Zwar sollten auch Teens und Twens unbedingt für die Pflege vorsorgen, schließlich kann es Menschen jeden Alters treffen. Je zeitiger ein Vertrag unterschrieben wird, desto weniger Beitrag müssen junge Menschen in der Regel zahlen!
    Aber mitunter können junge Leute sogar Geld sparen, wenn sie eine private Pflegeversicherung ohne staatliche Förderung abschließen. Pflege-Bahr-Tarife sind nämlich besonders teuer kalkuliert, weil die Anbieter keine Gesundheitsfragen stellen dürfen und davon ausgehen, dass sich überproportional viele alte und kranke Versicherungsnehmer in den Tarifen wiederfinden. Hier sind „herkömmliche“ Pflegeversicherungen mitunter deutlich preiswerter. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Versicherungsvertrag zu finden!
Weitere Nachrichten zu den Themen: Private Pflegezusatzversicherung  Pflege  Drei-Tage-Kurier  Sparten  PKV  Daniel Bahr 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.