14.03.2013

Rechtsschutz

Das Verschenken eines Autos kann teuer werden!

Das alte Auto soll weg, eine Reparatur kommt nicht mehr in Frage? Wenn die alte Schrottkarre in der Garage dahin rostet, denken viele Autobesitzer daran, das Gefährt zu verschenken – als Ersatzteillager ist es für manchen Bastler immer noch brauchbar. Ein Vertrag sollte aber auch dann vorliegen, wenn kein Geld für das Auto verlangt wird. Sonst kann es richtig teuer werden.

Was für den einen Menschen ein Schrotthaufen ist, das ist für den anderen eine richtige Fundgrube. Und so inserieren viele Autobesitzer in Zeitschriften und Kleinanzeigenblättern, um ihren alten Wagen als Ersatzteillager an Tüftler und Bastler zu verschenken. Wenn alles gut geht, kann der Vorbesitzer zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Er spart sich die Verschrottungskosten und der alte PKW, der jahrelang seine treuen Dienste tat, ist noch für etwas zu gebrauchen.

Aber das Verschenken eines alten Autos kann für den Besitzer richtig teuer werden. Denn so ein Oldtimer steckt voller Schadstoffe wie beispielsweise altem Motoröl. Entsorgt also der Beschenkte das Gefährt unsachgemäß, nachdem er es ausgeschlachtet hat, so muss der Vorbesitzer eine Strafe wegen „umweltgefährdender Abfallentsorgung“ fürchten – zumindest, wenn er nicht schriftlich nachweisen kann, dass er das Auto bereits verschenkt hatte und an der falschen Entsorgung keine Schuld trägt.

Deshalb sind Autobesitzer gut beraten, auch dann einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, wenn sie ihren alten PKW einfach unentgeltlich weggeben. In einem Vertrag sollte der neue Wagenbesitzer unterschreiben, dass er die Kosten für eine sachgemäße Entwertung des Oldtimers übernimmt. Auf Nummer sicher geht, wer zusätzlich eine sogenannte „Mitteilung über den Wechsel des Fahrzeughalters“ an die Zulassungsstelle schickt, die vom neuen Eigner unterschrieben wurde. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, die Kosten eines Rechtsstreits abzufedern.

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