27.02.2013

Verkehr

Grün statt Blau - Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds & Co

Am 01. März verlieren die blauen Kennzeichen für Roller, Mokicks, Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor ihre Gültigkeit. Das neue Versicherungsjahr beginnt und die blauen Kennzeichen müssen gegen die neuen grünen Kennzeichen ausgetauscht werden.

In Deutschland müssen Kleinkrafträder Versicherungskennzeichen führen. Mofas, Mopeds, Roller und leichte Quads (weniger als 50 ccm, langsamer als 45 km/h) gehören dazu. Auch Krankenfahrstühle mit Motor brauchen ein neues Versicherungskennzeichen.

Nötig ist der Nachweis des Versicherungsschutzes unter anderem deshalb, weil diese Fahrzeuggruppe überdurchschnittlich oft in Verkehrsunfälle verwickelt ist. Die Fahrzeuge werden - im Vergleich zu Motorrädern - auch oft gestohlen.

Um ein Mofa-Kennzeichen zu erhalten, ist eine gültige Betriebserlaubnis nötig. Die neuen Schilder kann man über seinen Versicherer erhalten.

Wird man nach dem 01. März mit dem alten Schild festgestellt, besteht kein Versicherungsschutz und man macht sich strafbar.

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