28.12.2021
Rubrik: Familie

Neujahr

Feuerwerk zu Silvester? Was 2021 beachtet werden sollte

Feuerwerk zu Silvester? Was 2021 beachtet werden sollteSymbolbildFoto: pexels@pixabay.com

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit verboten. Das könnte viele Silvester-Fans auf die Idee bringen, sich ihre Böller im Ausland zu besorgen. Doch das birgt Risiken: und kann im schlimmsten Fall sogar einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz bedeuten.

Böllern und Feuerwerk sind umstritten, das war auch schon vor der Corona-Krise so. Die Umweltbilanz ist verheerend, Haus- und Wildtiere werden verschreckt, auch für kranke Personen in Kliniken und Altenheimen bedeutet das Geknalle zu Silvester oft einen Stress- und Nerventest. Deshalb besteht in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen auch ein generelles Böllerverbot. Dennoch gehört das Schauspiel aus Lärm und Licht in vielen Familien zur lieb gewonnenen Tradition. Und gerade für Kinder und Jugendliche ist es oft ein Highlight des Jahres.

Kein grundsätzliches Böller-Verbot

In diesem Jahr ist es in Deutschland aber untersagt, Silvesterfeuerwerk und Knaller zu verkaufen. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass sich große Menschenmengen auf Plätzen versammeln. Und um gleich einmal mit einem Missverständnis aufzuräumen: nein, das Böllern selbst ist nicht untersagt, wie aktuell der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (MDR) informiert. Wer noch Vorräte aus den Vorjahren zuhause hat oder im Ausland einkauft, darf zumindest in einigen Teilen Deutschlands auch böllern.

Doch wo das erlaubt ist, ist nicht so leicht zu überblicken. Denn Länder, Städte und Gemeinden können individuell ein Böllerverbot verhängen. Beispiel Sachsen: Feuerwerk und Böllern sind hier an allen öffentlichen Plätzen verboten. Selbst das Mitführen von Böllern außerhalb der Wohnung ist nicht erlaubt. Zu beachten ist auch, dass Bund und Länder verschärfte Regeln für private Treffen festgelegt haben. Zusammenkünfte sind nur noch bis zehn Personen erlaubt, wobei Kinder und Jugendliche bis 13 Jahren hier nicht mitgezählt werden.

Vor der Silvesterparty sollte man sich folglich nochmal erkundigen, welche Regeln im eigenen Bundesland und im Ort gelten: Denn manche Bundesländer haben Lockerungen auch wieder zurückgenommen. Es herrscht aktuell ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, der nicht einfach zu durchschauen ist.

Vorsicht bei Böllern aus dem Ausland!

Wer doch böllern will und darf, muss aber ebenfalls einiges beachten. Und das gilt vor allem für Bestellungen aus dem Ausland. Hier sollte man nur jene Feuerwerkskörper verwenden, die die EU-Richtlinie erfüllen: gekennzeichnet sind sie mit der vierstelligen Ziffer 0589. Ist das nicht der Fall, droht richtig Ärger. Denn illegales Feuerwerk einzuführen und zu zünden, kann sogar als ein Verstoß gegen Paragraph 40 des Sprengstoffgesetzes gewertet werden. Im schlimmsten Fall droht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Doch die strengen Regeln haben Gründe. Oft kommt es beim Zünden nicht geprüfter Knallkörper zu schweren Verletzungen, wie unter anderem die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung berichtet. Wird so ein Böller gezündet, kann es zu schweren Verbrennungen kommen - und sogar die Hand abgerissen werden. Auch sind Schäden an den Augen und Knalltrauma möglich, da Blitzwirkung und Lautstärke ebenfalls nicht geprüft sind. Viele der illegalen Böller enthalten Schwarzpulver und ähnliche hochexplosive Stoffe.

Wird das Zünden eines Knallers als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet, steht auch der Schutz der privaten Unfallversicherung auf dem Spiel: Sie kann ihre Leistung anteilig kürzen oder gar ganz verweigern. Selbst bei der Privathaftpflicht kann es Probleme geben, abhängig vom Einzelfall: Wird eine dritte Person geschädigt, zahlt der Versicherer zunächst, kann die versicherte Person später aber in Regress nehmen. Die Rechtslage ist hier schwierig, doch berufen sich Versicherer bei verweigerter Zahlung in der Regel darauf, dass es sich

  • bei einem solchen Ereignis nicht um eine Gefahr des täglichen Lebens handelt,
  • der Versicherungsnehmer vorsätzlich handelte oder
  • Ausschluss aufgrund einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung bestehe.

Im Zweifel sitzt man dann auf einem hohen Schuldenberg, statt sich am neuen Jahr zu erfreuen: auch deshalb sollten nur zugelassene Knallkörper verwendet werden.

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