14.08.2020
Rubrik: Vorsorge

Betriebsrenten

Betriebsrente: Krankenkassen-Freibetrag lässt auf sich warten

Betriebsrente: Krankenkassen-Freibetrag lässt auf sich wartenFoto: PicsbyFran@pixabay.com

Der Gesetzgeber wollte eigentlich ab dem 1. Januar 2020 gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner mit einem Freibetrag entlasten, so dass sie weniger Beitrag auf ihre Betriebsrenten zahlen müssen. Aber die Umsetzung stockt noch immer, wie nun der GKV-Spitzenverband berichtet. Erst ab dem Oktober sollen die ersten Freibeträge angerechnet werden - aber zu viel gezahlter Beitrag soll zurückerstattet werden.

Seit dem Jahresanfang 2020 sollen Betriebsrentner bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden: So sieht es das sogenannte Betriebsrentenfreibetragsgesetz vor. Mussten sie zuvor den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten, soll nun ein Freibetrag von aktuell 159,25 Euro im Monat gelten. Wer weniger Rente hat, für den entfallen die Krankenkassen-Beiträge komplett. Wer hingegen mehr Betriebsrente hat, zahlt nur noch für den Betrag, der darüber hinausgeht. Der Freibetrag wird an die Lohnentwicklung gekoppelt.

Eigentlich eine zwingend notwendige Reform, die die Betriebsrente wieder attraktiver machen soll. Doch in der Praxis können die Krankenkassen noch keinen Vollzug melden. Sowohl die IT als auch die Organisations-Strukturen müssen von den zuständigen Zahlstellen angepasst werden, um die Freibeträge zu berücksichtigen. In Deutschland gibt es immerhin 46.000 davon. Und das dauert - länger, als ursprünglich geplant gewesen ist.

Erste Anpassungen ab Oktober

So berichtet aktuell der GKV-Spitzenverband, dass erst ab Oktober 2020 begonnen werden kann, die Freibeträge auch in der Praxis zu berücksichtigen: zunächst für Betriebsrentner mit mehreren betrieblichen Renten. Die Umsetzung „erfolgt aber so schnell wie möglich, beginnend in den nächsten Monaten. Der Anspruch auf die Entlastung bleibt in jedem Fall bestehen“, berichtet der GKV-Verband. Man kann das auch so übersetzen, dass nach wie vor ungewiss ist, wann die Entlastung umgesetzt werden kann.

Sorgen müssen sich die betroffenen Rentnerinnen und Rentnern trotzdem nicht machen. Ihnen werde das zu viel berechnete Geld entweder rückwirkend zum 1. Januar erstattet oder mit zukünftigen Beitrags-Zahlungen verrechnet, informiert der GKV-Spitzenverband weiter. Das soll automatisch erfolgen, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Mehr Menschen profitieren

Mit Einführung des Freibetrags profitieren nun weit mehr Betriebsrentner von Schonbeträgen. Zwar gab es auch vor dem Januar 2020 bereits eine Freigrenze von knapp 156 Euro auf Betriebsrenten. Aber wenn die Betriebsrente nur einen Cent darüber lag, musste wieder der volle Krankenkassen-Beitrag auf die Altersbezüge gezahlt werden.

Das ist nun anders. Künftig muss der Kassenbeitrag nur noch auf jenen Anteil der Betriebsrente gezahlt werden, der tatsächlich den Freibetrag übersteigt. Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt folglich auf weniger als 10 Euro Kassenbeiträge. Es profitieren also alle, die entsprechende Anwartschaften erworben haben: auch jene Betriebsrentner mit sehr hohen Bezügen.

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