06.11.2019
Rubrik: Familie

Schulweg

Unfallgefahr: Reflektierende Kleidung im Winter!

Unfallgefahr: Reflektierende Kleidung im Winter!Foto: Mohamed Hassan / Pixabay

Die dunkle Jahreszeit schafft zusätzliche Gefahren. Das trifft auch auf den Schulweg zu. Denn Kinder, die bei ungünstigen Sichtverhältnissen und bei Dunkelheit schlecht sichtbar sind, schweben in der Gefahr, durch Autofahrer übersehen oder erst zu spät gesehen zu werden. Aktuell mahnt aus diesem Grund die Unfallkasse Hessen: Reflektierende Kleidung in Herbst und Winter ist besonders wichtig!

So können eine zusätzliche reflektierende Figur am Tornister, eine Applikation auf dem Jackenärmel oder können reflektierende Streifen dabei helfen, dass Kinder sicher in der Schule ankommen. Jedoch mahnt die Unfallkasse auch: Die "Lichtkonkurrenz" im morgendlichen Straßenverkehr ist groß. Aus diesem Grund reicht ein einzelnes Accessoire oft nicht aus. Sicherer ist es, auch bei der Wahl der Bekleidung auf reflektierendes Licht als Blickfang zu setzen.

Eine Tatsache, die auch beim Kleidungskauf bedacht werden sollte. Sollten Kinder in der dunklen Jahreszeit doch eher helle als dunkle Garderobe tragen. Als Beispiel nennt die Unfallkasse: Ein gelber Regenponcho wäre besser als ein blauer. Bisweilen sollte also die Sicherheit auch zu einer Frage des Geschmacks beim Kleidungskauf werden.

Schulweg: Kinder sind durch die Unfallversicherung versichert

Was aber passiert, wenn sich tatsächlich ein Unfall ereignet und nicht die Haftpflicht eines Autofahrers in diesem Falle greift – etwa, weil das Kind selber den Unfall verschuldet hat? In diesem Fall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung die Krankheits- und Behandlungskosten. Das gilt auch, wenn die Kinder nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sondern mit dem Bus oder dem Auto unterwegs waren.

Jedoch: Der Versicherungsschutz hat Lücken. Denn auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert in einer Broschüre: Dient das Zurücklegen des Weges privaten Interessen (zum Beispiel bei Erledigung privater Besorgungen, privaten Verabredungen, einem Stadtbummel usw.), bestehe kein Versicherungsschutz. Das kann bei Umwegen zum Problem werden, wenn Kinder zum Beispiel – statt gleich nach Hause – erst auf den Spielplatz oder zu Freunden gehen. Dann kann die Unfallversicherung – abhängig vom jeweiligen Fall – eine Leistung verweigern.

Es drohen hohe Folgekosten

Zwar kommt im Falle eines Unfalls dann für die direkten Krankheitskosten die Krankenversicherung auf. Jedoch droht den Eltern, auf etwaigen Folgekosten sitzenzubleiben wie etwa für Nachhilfeunterricht, wenn das Kind lange in der Schule fehlt. Auch bleibende Schäden des Kindes können enorme Folgekosten für die Familie bedeuten. Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein behindertengerechter Umbau der Wohnung nötig ist.

Aus diesem Grund kann es sich für Eltern lohnen, zusätzlich privat vorzusorgen. Eine private Unfall- oder Invaliditätsversicherung bietet sich hier an und ist für Kinder in der Regel erschwinglich. Dabei sollten Eltern bedenken, dass speziell bleibende Schäden bei Kindern oft nicht aus Unfällen resultieren, sondern aus schweren Krankheiten. Beratung zu beiden Versicherungen kann also lohnen.

Wichtig: Die Aufsichtspflicht der Eltern greift auch auf dem Schulweg. Zwar müssen Eltern ihr Kind nicht ständig begleiten. Aber sie sollten dies mindestens einmal tun und dabei ihre Kleinen auf mögliche Gefahren hinweisen. Schließlich will niemand, dass seinen Liebsten etwas passiert - hier ist Aufklärung und Prävention oft der beste Schutz.

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