17.01.2019
Rubrik: Gewerbe

D&O-Versicherung: finanzieller Schutz für Manager und Führungskräfte

D&O-Versicherung: finanzieller Schutz für Manager und FührungskräfteAuch Managerinnen und Manager brauchen finanziellen Haftpflicht-Schutz (Symbolbild).Foto: Free-Photos@Pixabay.com

Es klingt paradox: Unternehmen und Vereine können eine Versicherung abschließen, um ihre Manager und Führungskräfte gegen persönliches Fehlverhalten und die daraus folgenden Schadensersatz-Ansprüche abzusichern. Nein, dahinter verbirgt sich kein Misstrauens-Bekenntnis, sondern ein sinnvoller Schutz. Denn im Zweifel haften Manager für Fehler mit ihrem Privatvermögen. Die entsprechende Police nennt sich „Directors & Officers“-Versicherung.

Es ist ein Beispiel von vielen: Wie die „Tagesschau“ vor wenigen Tagen berichtete, hat der Volkswagen-Konzern seinen früheren Manager Oliver Schmidt auf Schadensersatz verklagt. Eine hohe Millionensumme soll der 50jährige zahlen, der aktuell in den USA im Gefängnis sitzt. Dem Ingenieur wird vorgeworfen, wesentlich in den sogenannten Dieselgate-Skandal um gefälschte Abgaswerte verstrickt zu sein. Fünf weitere VW-Manager sollen Schadensersatz an den Wolfsburger Autobauer erbringen. Schmidt hingegen behauptet, er habe im Auftrag der Konzernführung gehandelt.

Konzerne klagen immer öfter gegen eigene Manager

Ist der VW-Skandal auch das prominenteste Beispiel, so lässt sich in den letzten Jahren doch eine deutliche Tendenz beobachten. Immer öfter klagen Konzerne gegen ihre eigenen Manager und Entscheidungsträger, um Schadensersatz geltend zu machen. Das kann für die Betroffenen böse ausgehen. Denn auch Manager haften mit ihrem Privatvermögen, wenn ihnen Fehler passieren. Bei den hohen Summen, die dabei auf dem Spiel stehen, droht ihnen selbst bei einem relativ großen Privatvermögen der finanzielle Ruin. Auch Aktionäre zeigen sich zunehmend klagefreudig, wenn sie hohe Verluste erlitten haben.

Damit kommt eine Versicherungsart ins Spiel, die hierzulande noch recht jung ist: Die sogenannte „D&O-Versicherung“. Ende der 1980er Jahre wurden solche Verträge erstmals in Deutschland angeboten, sie stammen ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum. Doch mittlerweile haben sie einen regelrechten Siegeszug angetreten. Das Prämienvolumen wird auf mehr als 500 Millionen Euro geschätzt. Bemerkenswert ist hierbei, dass die Firmen diese Tarife selbst abschließen, um ihr Führungspersonal zu schützen. Sie sollen den Verantwortlichen auch ein Stück weit den Rücken freihalten, um Entscheidungen treffen zu können.

“Die Grundlage für einen Versicherungsfall ist dabei stets eine Pflichtverletzung, für die das Unternehmen eine versicherte Person haftbar macht“, erklärt Jörg Pohlücke, Referent für Haftpflichtversicherungen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungen (GDV), auf der Webseite des Branchenverbandes. Oder weniger technisch ausgedrückt: ein Manager oder eine Managerin muss durch Fehlverhalten seinem Unternehmen Schaden zugefügt haben. Dann ist es wahrscheinlich, dass der Versicherer zahlt.

Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab

Der Versicherer zahlt aber nicht sofort, sondern wird zunächst prüfen, ob die Vorwürfe gegen den Manager auch berechtigt sind. Auch dies ein guter Nutzen: Der Vertrag schützt die versicherte Person gegen unberechtigte Schadenforderungen, etwa wenn jemand aus der Firma gemobbt werden soll. Oder wenn er zu Unrecht angeklagt wird: gerade wenn eine Führungskraft in einem nicht demokratischen ausländischen Staat tätig ist, kann ein solcher Schutz dann wichtig sein.

Wird ein Fehlverhalten festgestellt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung. Nicht abgedeckt sind in der Regel Folgen, die die versicherte Person nicht beeinflussen kann, so berichtet der GDV, etwa eine schwache Auftragslage infolge politischer Verwerfungen. Auch bei Straftaten springt der Versicherer in der Regel nicht ein.

Doch der Versicherer hat noch eine andere Rolle: die eines Mediators. Er vermittelt zwischen dem Unternehmen und dem Manager. Ziel ist es, dass der Streit erst gar nicht vor Gericht landet, sondern außergerichtlich geregelt wird. Zwei von drei Fällen können außergerichtlich beigelegt werden, so berichtet der GDV. Das erspart allen Parteien lange Rechtsstreite, die mit schlaflosen Nächten einhergehen und oft über mehrere Instanzen ausgefochten werden müssen. Eine gute Sache! Auch deshalb wundert es, dass es sich noch immer um eine recht exotische Versicherungsart in Deutschland handelt. Entsprechende Policen können übrigens auch von kleinen und mittleren Firmen gezeichnet werden.

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