30.05.2018
Rubrik: Sparten

Auffällige Widersprüche bei Schadensmeldung bewirken Beweislastumkehr

Auffällige Widersprüche bei Schadensmeldung bewirken BeweislastumkehrFoto: Qimono@Pixabay.com

Wie wichtig es ist, bei der Meldung eines Schadens genaue und detaillierte Angaben zu machen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichtes in Coburg. Demnach hat ein Fahrzeughalter seinem Kaskoversicherer das Auto als gestohlen gemeldet. Weil er sich dabei aber in Widersprüche verzettelte, war die Folge eine Beweislastumkehr: Er muss nun dem Versicherer nachweisen, dass sein Auto tatsächlich entwendet wurde (AZ.: 22 O 95/1).

Wird ein Auto gestohlen, so muss der Versicherer in der Regel zahlen - sofern er dem Versicherungsnehmer nicht Ungereimtheiten nachweisen kann, die auf einen möglichen Betrug hindeuten. Doch genau das wurde einem Mann aus Bayern zum Verhängnis. Er meldete sein Auto dem Kaskoversicherer als geklaut - machte aber gegenüber Polizei und Versicherer Angaben, die sich teils deutlich widersprachen. Ein Grund, weshalb er nun leer ausgeht.

Im verhandelten Rechtsstreit verweigerte der Versicherer eine Zahlung, weil der Mann sich in Ungereimtheiten verstrickte, die gegen einen Diebstahl sprachen. So hatte er gegenüber der Polizei einen höheren Kilometerstand angegeben als beim Versicherer. Zudem hatte er das Auto kurz vorher zum Verkauf angeboten, was er gegenüber der Assekuranz ebenfalls verschwieg. Während er zunächst behauptete, keiner habe das Abstellen des Fahrzeuges beobachtet, benannte er vor Gericht zudem einen Zeugen.

Überdies hatte der Halter behauptet, den Fahrzeugbrief verloren und ohnehin nur einen Schlüssel für den Pkw besessen zu haben. Das waren nicht nur für den Kaskoversicherer zu viel Auffälligkeiten: Er beschuldigte den Mann, er habe den Wagen ins Ausland verkauft und dann als gestohlen gemeldet. Auch das Gericht bestätigte, dass der Versicherer nicht für den vermeintlichen Diebstahl aufkommen muss.

Aufgrund einer Gesamtschau der vorliegenden Indizien gebe es Zweifel an der Ehrlichkeit des Versicherungsnehmers, so bestätigten die Richter. Daher könne die eigentlich geltende Beweiserleichterung hier ausnahmsweise nicht angewendet werden. Aufgrund der vielen Widersprüche sei hier eine Beweislastumkehr eingetreten: anders als sonst üblich, muss nun der Versicherungsnehmer dem Kaskoversicherer nachweisen, dass sein Auto tatsächlich gestohlen wurde.

Der Rechtsstreit zeigt, dass Versicherungsnehmer verpflichtet sind, genaue und detaillierte Angaben zu machen, wenn sie der Versicherung einen Schaden melden. Schließlich entsteht der Branche durch Versicherungsbetrug ein jährlicher Schaden von vier Milliarden Euro, so schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Spartenübergreifend weist jede zehnte Schadensmeldung Ungereimtheiten auf. Wer mit der Meldung an den Versicherer überfordert ist, sollte sich deshalb nicht scheuen, den Rat eines Versicherungsexperten hinzuzuziehen.

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