27.02.2018

Kälte in Deutschland - Rohrbruch nicht ausgeschlossen!

Kälte in Deutschland - Rohrbruch nicht ausgeschlossen!Ente auf einem zugefrorenen Teich (Symbolbild). Die Kälte hat Deutschland fest im Griff - dank Hoch "Hartmut"Foto: Capri23auto@Pixabay.com

Die Kälte hat Deutschland fest im Griff: Frostige Temperaturen weit unter Null werden wohl noch bis spätestens Donnerstag die Republik bibbern lassen. Das bedeutet freilich auch Pflichten für Hausbesitzer. Sie müssen Vorsorge tragen, dass Häuser und Wohnungen ordentlich beheizt sind - sonst steht der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung auf dem Spiel. Denn geplatzte Leitungsrohre kosten die Versicherungswirtschaft jedes Jahr Milliarden.

Deutschland fröstelt unter eisigen Temperaturen. Zwar ist es nicht überall so kalt wie auf der Zugspitze, wo in der Nacht zum Dienstag -30,4 Grad gemessen wurden. Doch auch in vielen anderen Regionen wurden Temperaturen von -15 Grad und kälter gemessen. Schuld ist Hoch „Hartmut“ und eine Besserung vorerst nicht in Sicht. Bis Ende der Woche soll es bitterkalt bleiben, informiert der „Deutsche Wetterdienst“ (DWD).

Das bedeutet auch Pflichten für Hausbesitzer. Wenn sie diese nicht erfüllen, steht unter Umständen der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung auf dem Spiel, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell auf seiner Webseite. Wichtigste Regel: Das Haus muss ausreichend beheizt sein, damit Heizungs- und Wasserrohre keinen Frostschaden erleiden. Entsprechende Regeln befinden sich oft in den Allgemeinen Wohngebäude-Bedingungen der Versicherer. Und auch der Hausratversicherer kann -abhängig von den Vertragsbedingungen- seine Leistung kürzen, wenn es aufgrund allzu sorglosen Umgangs mit der Kälte zu Schäden am Hausrat und an Möbeln kam.

Achtung!: Die Pflicht zu heizen besteht nicht nur für das Hauptgebäude, sondern auch mitversicherte Nebengebäude, Ferien- oder Zweitwohnungen. Oft wird hier der Kälteschutz vergessen, wenn die Gebäude unbewohnt sind. Hier reicht es mitunter nicht, das Heizungsventil auf die Frostschutz-Einstellung zu drehen: in der Regel gekennzeichnet durch ein Schneeflocken-Symbol. Laut GDV verhindert die Frostschutzstellung zwar, dass der Heizkörper einfriert - aber Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt seien, würden eben nicht ausreichend beheizt und können folglich zufrieren. Also besser etwas mehr heizen!

Darüber hinaus sollten Wasserrohre im Freien oder in selten benutzten Räumen geleert und die Wasserzufuhr abgestellt werden. Auch so verhindert man, dass sie Schaden nehmen.

Dass ein Wasserrohrbruch kein unwahrscheinlicher Fall ist, zeigt die hohe Zahl an Schäden. Die Versicherungswirtschaft zahlte laut GDV im Jahr 2016 mehr als 2,8 Milliarden Euro für 1,3 Millionen geplatzte Leitungsrohre. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn Schäden direkt am Gebäude entstehen, etwa die Wände, Heizungsanlage oder auch fest verbaute Teppiche Schaden nehmen. Für Schäden an Möbeln, Gardinen oder Elektrogeräten kommt die Hausratversicherung auf.

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