29.12.2017
Rubrik: Vorsorge

Versicherungstipp

Neujahr - Und der Versicherungsschutz wird geupdatet!

Neujahr - Und der Versicherungsschutz wird geupdatet!Foto: Gellinger@Pixabay.de

Ein Jahreswechsel kann Anlass sein, den aktuellen Status der Versicherungen zu überprüfen. Denn unter Umständen müssen diese angepasst werden: nicht nur, wenn eine neue Lebenssituation eingetreten ist, sondern mitunter sogar bei kleinen Änderungen.

Zum Neujahr setzen sich viele Menschen neue Ziele und ziehen Bilanz, was sich in den vergangenen zwölf Monaten so ereignet hat. Die guten Vorsätze sollten dabei jauch das Thema Versicherung nicht aussparen. Denn Änderungsbedarf besteht unter Umständen auch beim Versicherungsschutz, wenn sich im Leben etwas ändert oder bereits geändert hat.

Beispiel private Altersvorsorge: Zum Ende des Jahres empfiehlt es sich zu überprüfen, ob man als Riester-Sparer auch tatsächlich alle Zuschläge erhält. Um voll förderfähig zu sein, müssen Sparer jedes Jahr mindestens vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen: abzüglich der Zulagen. Auch muss ein „Antrag zur Altersvorsorgezulage“ beim Versicherer gestellt werden.

Vorsorgesparer können die Zulagen eines Jahres bis zum Ende des übernächsten Jahres einfordern: für 2017 also bis Ende 2019. Eine Elternzeit ermöglicht es hingegen, die Einzahlung in den Vertrag auf einen Sockelbeitrag zu reduzieren. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei einem Versicherungsexperten!

Doch nicht nur bei Riester lohnt es sich, die Angemessenheit des Versicherungsschutzes zu checken. Beispiel Hausratversicherung: Hat eine Familie sich neue Wertgegenstände für die Wohnung gekauft oder eine teure Einrichtung, muss unter Umständen der Schutz erhöht werden. So ist zum Beispiel für Schmuck und Uhren, die außerhalb eines Safes aufbewahrt werden, die Deckungssumme in vielen Policen beschränkt. Und wer ein Grundstück kauft oder gar selbst einen Hausbau plant, hat natürlich auch neue Risiken. Unter Umständen muss dann eine Grundstücks- oder Bauherrenhaftpflicht eingeplant werden.

Auch wenn sich die Einkommens-Situation verändert hat, der Chef etwa eine Lohnerhöhung springen ließ oder man sogar selbst auf den Chefsessel befördert wurde, lohnt ein Vertragscheck. Bei Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss unter Umständen die vereinbarte Leistung erhöht werden. Das ermöglichen die sogenannten Nachversicherungsgarantien in den Verträgen: Sie erlauben es, bei bestimmten Ereignissen wie einem Häuslebau oder einer Heirat den Schutz entsprechend anzupassen. Worauf sich noch zu achten lohnt, klärt ein Beratungsgespräch!

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