28.09.2017
Rubrik: Gewerbe

Tipp

Zeitwertkonten - weil Zeit Geld ist!

Zeitwertkonten - weil Zeit Geld ist!Foto: Alexas_Fotos@Pixabay.com

„Zeit ist Geld“, so lautet eine oft gebrauchte Floskel. Und ganz falsch ist sie ja nicht. Je mehr wir durchs Leben hetzen und auch auf Arbeit der Druck wächst, umso wichtiger ist die Zeit, die man für sich beanspruchen kann. Laut einer Umfrage des BAT-Institutes ist es eines der wichtigsten Ziele der Deutschen, mehr Zeit für sich und die Familie zu haben.

Nur auf ein Konto einzahlen - das kann man mit der Zeit nicht? Doch, kann man: zumindest, wenn der Arbeitgeber das zulässt. Stichwort Zeitwertkonten. Zwar haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zeitwertkonto. Aber immer mehr Firmen bieten ein solches an, weil sie wissen, dass sie damit Fachkräfte an das Unternehmen binden können.

Was sind Zeitwertkonten?

Was sind Zeitwertkonten? Sie erlauben es, die Arbeitszeit flexibel zu nutzen. Wer zum Beispiel viele Überstunden ansammelt oder auf Zusatzurlaub verzichtet, kann sich die Zeit gutschreiben lassen und für später aufheben. Auch monatliche Abschläge vom Arbeitslohn können vereinbart werden.

Die angesammelte Zeit kann dann beispielsweise für den vorgezogenen Ruhestand, die Pflege eines Angehörigen oder ein Sabbatical genutzt werden. Das Tolle daran ist: Auf Lohn muss der Beschäftigte in der Zeit nicht verzichten. In der Regel erhält er mindestens 70 Prozent des Bruttogehaltes aus den vorangegangenen zwölf Monaten.

Wertguthabenvereinbarung regelt die Details

Damit der Arbeitnehmer genau weiß, worauf er Anspruch hat, sollte mit der Firma eine Wertguthabenvereinbarung ausgearbeitet werden. Auf dieser Basis wird das Arbeitsentgelt auf einem separaten Konto angespart und verzinst. Dabei muss das Guthaben zwingend in Geld geführt und auch bei Insolvenz geschützt sein.

In der Vereinbarung sollten auch weitere wichtige Details geklärt werden. Neben der Höhe des monatlichen Bruttogehaltes gilt es, die Rückkehr ins Unternehmen zu regeln, wenn der Beschäftigte eine längere Auszeit nehmen will. Etwa, welche Beschäftigung ihm zuzumuten ist oder er auch auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann. Auch die Regeln für Urlaubstage in der Sabbatical-Zeit gilt es festzusurren – etwa, ob der Urlaubsanspruch für eine Verlängerung der Auszeit genutzt werden kann. Oder, ob derjenige weiterhin von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers profitiert.

Wer eine Auszeit nehmen will, sollte das Unternehmen rechtzeitig informieren. Schließlich muss Ersatz für den Beschäftigten gefunden werden – je wichtiger er für das Unternehmen ist, desto schwerer fällt dies. Für eine Freistellung muss auf jeden Fall genügend Guthaben auf dem Konto sein.

Weil die Zeitwertkonten einiges an zusätzlicher Organisation erfordern, sind sie bisher vor allem in Großunternehmen verbreitet. Aber auch kleine und mittelständische Firmen bieten solche Modelle vermehrt an. Hier am besten beim Chef nachfragen – und sich über die Möglichkeiten informieren!

Weitere Nachrichten zu den Themen: Arbeit  Drei-Tage-Kurier  Zeitwertkonten  Zeitwertkonto  Unternehmen  Gewerbe  Arbeitnehmer 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.