17.03.2017
Rubrik: Familie

Statistik

Steuererklärung: Mehrheit der Bürger erhält Geld zurück

Steuererklärung: Mehrheit der Bürger erhält Geld zurückFoto: Jarmoluk@Pixabay.com

Schon die Steuererklärung gemacht? Ja, für viele Menschen ist das eine unangenehme Aufgabe. Doch auch wer nicht verpflichtet ist eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben, sollte klären, ob es vielleicht doch finanzielle Vorteile bringen könnte. Denn die meisten Menschen erhalten vom Fiskus Geld zurück.

Es sind interessante Zahlen, die das Statistische Bundesamt (Destatis) in dieser Woche vorgelegt hat. Die Statistiker haben sich nämlich angeschaut, ob es sich lohnt beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Und tatsächlich: die Mehrheit der Bürger kann sich über eine Rückzahlung vom Fiskus freuen, so belegen die Daten der Statistikbehörde.

Über 11 Millionen Bürger erhielten im Schnitt 901 Euro zurück

Ausgewertet wurden die Daten für das Jahr 2012 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Und in dem Jahr reichten insgesamt 13,1 Millionen Menschen eine Steuererklärung ein. Die Mehrheit derjenigen, nämlich 11,4 Millionen Steuerpflichtige, erhielten laut Statistik-Behörde eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung. Auch der Betrag kann sich sehen lassen, der im Schnitt erstattet wurde: das waren immerhin 901 Euro!

Es gab aber auch Bürger, die Steuern nachzahlen mussten: das betraf insgesamt 1,5 Millionen Steuerpflichtige. Dennoch kann man sagen: in der Regel lohnt es sich, eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer selbst die Mühen scheut, kann die Hilfe eines Steuerberaters ohne Lohnsteuerhilfe-Vereins suchen.

Steuern sparen mit Altersvorsorge und Versicherungen

Dass auch Versicherungen so manchen Anreiz zum Steuersparen bieten, ist jedem bewusst, der gewissenhaft die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ausfüllt. Hier können zum Beispiel die Beiträge für die private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Zahlungen für berufsständige Versorgungseinrichtungen und für Basisrenten („Rürup-Rente“) sind ebenfalls anrechenbar.

In der Anlage „AV“ werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge berücksichtigt, etwa für Riester-Rentenversicherungen. Bestimmte Zulagen dürfen Riester-Sparer als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Interessant ist auch die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Hier werden Beiträge für Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, private Pflege- sowie Unfallversicherungen abgefragt. Ein Beratungsgespräch kann Klarheit schaffen, welche weiteren Möglichkeiten der Steuerersparnis es für Versicherungen und die Altersvorsorge gibt.

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