20.12.2016
Rubrik: Vorsorge

staatliche Förderung

Keine Riester-Zulagen verschenken!

Keine Riester-Zulagen verschenken!Unfreiwillig verschenkt? Viele Bundesbürger nehmen die Riester-Förderung nicht in Anspruch (Symbolbild).Foto: blickpixel@Pixabay.com

Riester-Sparer, die für 2014 noch keine Zulagen beim Versicherer beantragt haben, müssen nun tätig werden. Noch bis zum 31. Dezember 2016 können die Zulagen beantragt werden – danach sind sie verloren.

Die Riester-Rente lohnt sich vor allem, wenn Altersvorsorge-Sparer auch die Zulagen nutzen, welche ihnen laut Gesetz zustehen. Wer darauf verzichtet, verschenkt bares Geld. Hier gilt die Faustregel: Die Riester-Zulagen eines Jahres müssen bis spätestens zum Ende des übernächsten Kalenderjahres bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden. Das heißt im Klartext: wer seine Zulagen für das Jahr 2014 noch nicht beantragt hat, muss bis zum 31. Dezember aktiv werden.

Der Staat fördert die Riester-Altersvorsorge mit einer jährlichen Grundzulage von 154 Euro bzw. 308 Euro für verheiratete Paare. Eltern erhalten weitere 185 Euro je Kind. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro vom Staat für die Altersvorsorge obendrauf. Schließen junge Menschen unter 25 Jahren einen Vertrag ab und haben bereits einen sozialversicherungspflichtigen Job, erhalten sie einen „Startbonus“ von einmalig 200 Euro.

Nicht zu spät aktiv werden!

Der Antrag kann auch direkt an die Versicherung oder die Bank gerichtet werden, bei der man den Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Ausschlaggebend, damit der Zuschlag noch erstattet werden kann, ist das Eingangsdatum beim Anbieter. Da mitunter die Notwendigkeit zu Rückfragen besteht, etwa wenn der Antrag unvollständig ausgefüllt wurde, sollten Sparer nicht erst auf den letzten Drücker aktiv werden. Auch Versicherungsvermittler geben gerne ihren Rat und leisten Unterstützung, wenn Riester-Sparer die Zulagen beantragen wollen.

Wer nicht jedes Jahr einen erneuten „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ stellen will, kann sich für einen Dauerzulagenantrag entscheiden. Damit erteilt man seinem Anbieter die Vollmacht, die Zulagen jährlich automatisch zu beantragen, bis diese Vollmacht vom Versicherungskunden wieder entzogen wird. Doch auch der Dauerzulagenantrag sollte jedes Jahr kontrolliert werden. Wird vergessen, dem Vertragspartner wichtige Änderungen mitzuteilen, ist mitunter die volle Zulagenhöhe gefährdet.

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