05.10.2016
Rubrik: Vorsorge

Pädagogik

Berufsunfähigkeitsversicherung - Warum auch Lehrer eine haben sollten

Berufsunfähigkeitsversicherung - Warum auch Lehrer eine haben solltenFoto: MattySimpson@Pixabay.com

Am Mittwoch, dem 5. Oktober, wird der Weltlehrertag gefeiert! Anlass, auf eine oft verdrängte Tatsache hinzuweisen: auch Lehrer haben ein hohes Risiko, vorzeitig ihren Beruf aufgeben zu müssen. Aber man kann sich finanziell absichern – mit der passenden Versicherung.

Jedes Jahr am 5. Oktober wird der UNESCO-Welttag der Lehrerin und des Lehrers begangen. Dies nicht zu unrecht, haben doch Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ein guter Lehrer kann die Zukunftschancen eines Kindes zum Positiven beeinflussen, wie alle Eltern wissen. "Bildung ist der Schlüssel zu persönlicher und gesellschaftlicher Entwicklung. Wir benötigen dringend gut ausgebildete Lehrkräfte, um hochwertige Bildung in Deutschland und weltweit zu realisieren“, erklärt Walter Hirche, Vorstandsmitglied von UNESCO Deutschland.

Viele Lehrer geben ihren Beruf vorzeitig auf

Doch anlässlich dieses Ehrentages soll die Chance ergriffen werden, mit einem weit verbreiteten Vorurteil aufzuräumen. Denn für viele gilt der Lehrerberuf noch immer als der sicherste Job der Welt. Spätestens nach der Verbeamtung haben doch Lehrer eine Beschäftigungsgarantie auf Lebenszeit?

Nein, so einfach ist es nicht, wie eine Statistik der OECD verrät. Nur 10 Prozent aller Lehrer unterrichten demnach bis zum Pensionsalter! Die überwiegende Mehrheit scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf aus. Hier fordert die hohe Belastung und Verantwortung ihren Tribut.

Auch der Versorgungsbericht der Bundesregierung zeigt, dass Beamte jeder Art einen hohen Verschleiß zu beklagen haben. Jeder vierte Staatsdiener scheidet vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Die Hauptursachen: Nerven- und Gemütsleiden (68 Prozent), Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (11 Prozent) sowie ein Unfall (9 Prozent).

Schutz mit einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung

Aufgrund der hohen Gefahr, vorzeitig den Job aufgeben zu müssen, sollten auch Lehrer mit einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. In den Verträgen sollte besonders darauf geachtet werden, in welchem Umfang der Versicherer auch bei Dienstunfähigkeit leistet. Denn eine Feststellung der Dienstunfähigkeit muss nicht gleichzeitig auch Berufsunfähigkeit bedeuten, sofern der Lehrer noch in einem anderen Beruf arbeiten kann.

In der Regel besteht eine Berufsunfähigkeit schon dann, wenn die Berufstätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Dienstunfähigkeit dagegen liegt vor, sobald ein Beamter seinen Dienstpflichten wegen Krankheit, Unfall oder geistiger und körperlicher Gebrechen dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Das kann also schon zeitiger der Fall sein. Hierfür sollte eine entsprechende Absicherung bestehen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

3 Kommentare
Malte06.10.2016 @ 10:17

Ein bisschen mehr Hintergrundinfos hätten dem Artikel durchaus gut getan. WIe groß ist denn die Lücke für Lehrer bei vorzeitigem Ruhestandseintritt? Beträgt der Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit nicht nur maximal (rund) 10 Prozent? Lohnt sich die Absicherung eher für junge Lehrer - oder auch für jene, die bereits älter als 50 sind? Hier einfach ein bisschen an der UNESCO-Pressemitteilung rumzubasteln und das dann als Artikel zu verkaufen, finde ich schwach.

Joachim Schiffer06.10.2016 @ 14:18

Im Bericht werden mehr Fragen denn Antworten gegeben. Es wäre sinnvoll gewesen die wesentlichen Unterschiede zwischen BU und Dienstunfähigkeit an Beispielen zu erklären. Chance vertan - schade drum !

Marc Gode06.10.2016 @ 15:01

Gemäß Bundesbeamtengesetz ist ein Beamter dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen
Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflicht dauernd unfähig ist.
Dienstunfähigkeit liegt dagegen nicht vor, wenn der Beamte noch anderweitig verwendbar ist
(Versetzung in ein anderes Amt auch bei anderer Laufbahn, Übertragung einer geringwertigen
Tätigkeit).
Dienstunfähigkeit liegt auch nicht vor, wenn der Beamte das bisherige Amt noch mindestens zur
Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann. Nach den Versicherungsbedingungen von Allianz Leben zum Beispiel liegt Berufsunfähigkeit von Beginn an vor, wenn der Beamte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit
aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann und er tatsächlich auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die Regelungen aus dem Bundesbeamtengesetz zur Dienstunfähigkeit stellen daher keinen großen
Unterschied zu den Regelungen der Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsvorsorge dar - im Gegenteil: die Versicherungsbedingungen sehen eine vergleichbare Regelung zur anderweitigen Verwendung oder Übertragung einer geringwertigeren Tätigkeit nicht vor.
Beamte sind daher in dieser Hinsicht mit der Berufsunfähigkeitsvorsorge sogar besser geschützt, als es die Regelungen des Bundesbeamtengesetzes vorsehen.
Der wesentliche Unterschied liegt vor allem in der Feststellung der Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit:
- Dienstunfähigkeit im Sinne des Bundesbeamtengesetzes wird durch die zuständige Behörde anhand
der gesetzlichen Bestimmungen und einem (Amts)ärztlichen Gutachten festgestellt.
- Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen wird durch die Versicherungsbedingungen und eines ärztlichen Berichtes zur Berufsunfähigkeit
(meist von Ihrem behandelnden Facharzt) und ggf. weiterer medizinischer Unterlagen festgestellt.
Ein dienstunfähiger Beamter ist daher in aller Regel auch nach den Versicherungsbedingungen
berufsunfähig.

www.allianz.de