11.12.2015
Rubrik: Aktuelles

Urteil

Kfz-Haftpflicht muss gegnerische Anwaltskosten zahlen

Kfz-Haftpflicht muss gegnerische Anwaltskosten zahlenWenn Versicherungen die Zahlung verzögern, müssen sie Anwaltskosten zahlen.Foto: Succo@Pixabay.com

Nach einem Autounfall hoffen die Geschädigten, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers schnell zahlt. Doch verzögert der Versicherer eine Regulierung des Schadens, muss er auch die Anwaltskosten übernehmen, wenn der Unfallgeschädigte juristisch gegen die verspätete Zahlung vorgeht. Das hat mit einem verbraucherfreundlichen Urteil das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigt (Az.: 102 C 3305/14).

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll dafür sorgen, dass Menschen, die unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, schnell und unkompliziert Entschädigung erhalten. Schließlich können bei einem Crash nicht nur hohe Sachschäden entstehen, sondern sogar schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Was aber, wenn ein Kfz-Versicherer die Schadenszahlung verschleppt oder gar verweigert? In diesem Fall bleibt den Betroffenen oft nur der Weg zum Anwalt, um ihr Recht vor dem Kadi durchzusetzen. Mit einem aktuellen Urteil hat nun das Amtsgericht Berlin-Mitte darauf bestanden, dass in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen hat - selbst, wenn der Versicherer dann doch zahlt. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und beruft sich dabei auf die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Oft Abzüge und Verzögerungen zu beobachten

Im konkreten Rechtsstreit hatte eine gewerbliche Autovermietung einen Juristen eingeschaltet, weil es zu Verzögerungen bei der Schadenszahlung kam. Der Kfz-Versicherer regulierte zwar den Unfall, weigerte sich aber, auch für die Anwaltskosten des Geschädigten aufzukommen. Die Autovermietung zog daraufhin erfolgreich vor Gericht.

Die Einschaltung eines Anwalts sei notwendig gewesen, wie die Richter betonten. Entsprechend der heutigen Regulierungspraxis der Versicherungen könne man kaum noch annehmen, dass eine Regulierung ohne Abzüge erfolge. Oft seien zudem Verspätungen bei der Schadenszahlung zu beobachten. Deshalb müsse die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.

Weil derartige Rechtsstreitigkeiten über mehrere Instanzen gehen und viel Geld verschlingen können, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

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