02.12.2015
Rubrik: Familie

Rechtstipp

Vorsorgevollmacht - Wenn ein Mensch selbst nicht mehr entscheiden kann

Vorsorgevollmacht - Wenn ein Mensch selbst nicht mehr entscheiden kannWenn ein Mensch nicht mehr frei entscheiden kann, sieht das deutsche Recht mitunter einen fremden Betreuer vor (Symbolfoto).Foto: Geralt@Pixabay.com

Schon in jungen Jahren sollten die Bundesbürger eine Vorsorgevollmacht erstellen. Denn ohne ein solches Dokument kann es passieren, dass in einer Notsituation nicht mehr die eigene Familie über das Vermögen und Wohlbefinden eines Patienten entscheiden darf, sondern ein fremder Betreuer.

In Deutschland ist im Grundgesetz das Selbstbestimmungsrecht festgeschrieben. Jeder Bürger hat demnach ein Anrecht darauf, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen zu regeln, sofern dies im Rechtsrahmen erfolgt. Zum Problem wird dieses Recht aber immer dann, wenn Menschen ihren Willen nicht mehr selbst erklären können, etwa weil sie aufgrund eines Schlaganfalls im Koma liegen. Wer aber entscheidet in solche einer Situation?

Entscheidungsgewalt geht nicht automatisch auf Angehörige über

Viele Deutsche gehen davon aus, dass in solchen Notsituation automatisch der Ehegatte, Partner oder die Angehörigen entscheiden dürfen. Das ist aber mitnichten so, denn das Selbstbestimmungsrecht greift auch gegenüber den Ehe- und Lebenspartnern.

Wenn der behandelnde Arzt zum Beispiel einen Eingriff vornehmen will, muss er sich zuerst an ein Betreuungsgericht wenden oder einen staatlich bestellten Betreuer anfordern. „Ohne entsprechende Vorsorge muss in einem solchen Fall ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden“, warnt deshalb Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in einer Sendung von ZDF Wiso.

Dass in einer Notsituation automatisch die Verantwortung an die Angehörigen gehe, sei hingegen leider ein weit verbreiteter Irrglaube, erklärt der Fachmann. „Ohne Vollmacht sind selbst Eheleute nicht dazu berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten.“ Deshalb rät der Experte dazu, möglichst zeitig eine Vorsorgevollmacht anzufertigen. Mit einem solchen Dokument kann jeder vorab bestimmen, welche Person bemächtigt ist, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Eine Vorsorgevollmacht kann vieles regeln

In einer Vorsorgevollmacht kann sehr genau festgeschrieben werden, welche Aufgaben und Funktionen der Vollmachtgeber erledigen soll. Wer darf auf das Vermögen zugreifen, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer Post und Briefe annehmen? Wer darf Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen treffen? Und wer vertritt den Patienten gegenüber Behörden?

Damit die Vorsorgevollmacht gültig ist, muss sie schriftlich erstellt werden und auch eigenhändig von der betroffenen Person unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nur dann erforderlich, wenn auch Immobiliengeschäfte geregelt werden. Dennoch raten Experten dazu, sich bei der Ausstellung des Dokumentes von einem Fachmann beraten zu lassen, am besten von einem Juristen. Denn schon kleine Unzulänglichkeiten können zu langen Rechtsstreiten führen. Unverzichtbar sind Angaben zu Ort und Zeit der Dokumenten-Erstellung. Wichtig!: Vorsorgedokumente sollten so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall verfügbar und leicht auffindbar sind.

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