24.06.2015
Rubrik: Gewerbe

Fachkräftemangel

Gruppenunfallversicherung - Mehrwert für Chefs und Mitarbeiter

Gruppenunfallversicherung - Mehrwert für Chefs und MitarbeiterVon einer Gruppenunfallversicherung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren.Foto: Geralt@Pixabay.com

Eine Gruppenunfallversicherung kann für Arbeitgeber ein Instrument sein, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und Fachkräfte zu binden. Mit einem geringen Kapitaleinsatz lässt sich so ein Mehrwert für das Unternehmen schaffen.

Viele Arbeitgeber klagen aktuell über einen Fachkräftemangel in Deutschland. Laut einer Studie des Personaldienstleisters Manpower müssen manche Unternehmer sogar Aufträge ablehnen, weil sie nicht genug qualifiziertes Personal haben. Da stellt sich gerade für kleine und mittlere Firmen die Frage, wie sie mit geringem finanziellen Aufwand Mitarbeiter binden können.

Eine Möglichkeit hierzu ist der Abschluss einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung. Diese kann der Arbeitgeber sowohl für alle seine Beschäftigten abschließen als auch für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel für die leitenden Angestellten. Der Zusatz „betrieblich“ ist hierbei etwas irreführend, gilt der Schutz doch in der Regel nicht nur für die Arbeit, sondern auch für Freizeitaktivitäten. Das ist ein Vorteil gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, die tatsächlich nur auf Arbeit und dem (direkten) Weg dorthin greift.

Die Versicherer gewähren für derartige Gruppentarife Preisnachlässe, und das aus mehreren Gründen. Zum einen profitieren sie davon, dass sich viele Personen auf einmal versichern. Zum anderen ist das Ausfallrisiko, etwa wegen nicht gezahlter Prämien, gering – steht doch der Arbeitgeber für die pünktliche Zahlung der Beiträge ein. So ergibt sich eine Win-Win-Situation, von der im Zweifel alle profitieren: die Versicherungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

Und es gibt einen weiteren Vorteil für Arbeitgeber. Im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung, die oft auch mit höheren Lohnnebenkosten einher geht, gewährt der Gesetzgeber auf Gruppenunfallversicherungen Steuervorteile. Diese sind allerdings abhängig davon, ob der Mitarbeiter einen direkten Anspruch auf die Versicherungsleistung hat, zum Beispiel wenn er eine Rente ausgezahlt bekommt, oder nur mittelbar. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Besonderheiten zu klären.

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