29.05.2015

31. Mai

Wie man die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert

Wie man die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängertWer zu spät abgibt, den bestraft das Finanzamt. Aber Fristen für die Abgabe der Steuererklärung lassen sich leicht verlängern.Foto: Steinchen@Pixabay.com

Wer jetzt noch keine Steuererklärung abgegeben hat, muss sich sputen. Denn die Steuererklärung für 2014 sollte bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingehen. Aber es gibt viele Möglichkeiten, eine Verlängerung dieser Frist zu erreichen: etwa mit einem formlosen Antrag oder wenn man mit einem Steuerbüro zusammenarbeitet.

Hand aufs Herz: Steuererklärung schon gemacht? Wenn Sie jetzt aus allen Wolken fallen, bedeutet das möglicherweise nichts Gutes. Denn schon am 31. Mai endet die Frist für die Abgabe der Vorjahres-Steuererklärung, und das wäre bereits am Wochenende. Weil der Termin aber in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, ist die Steuererklärung erst am darauffolgenden Werktag abzugeben, also Montag, dem 1. Juni 2015.

Formloser Antrag für Fristverlängerung muss begründet werden

Auch wer noch keine Steuererklärung für 2014 vorweisen kann, muss jetzt nicht in Panik fallen und seinen Wochenend-Ausflug streichen. Mit einem formlosen Antrag (hier reicht bereits eine Postkarte) kann man beim Finanzamt um eine Verlängerung der Frist bitten. Allerdings muss in dem Schreiben begründet werden, warum man die Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben konnte. Hier hilft im Zweifel ein wenig Phantasie. Akzeptierte Gründe sind zum Beispiel fehlende Unterlagen, ein Umzug, Krankheiten oder arbeitsbedingte Verzögerungen.

Zwar sind die Finanzämter keineswegs verpflichtet, derartige Fristverlängerungen zu akzeptieren. Aber sie tun es in der Regel, weil sie wissen, dass mitunter selbst hochgebildete Bürger an den vielen bürokratischen Klauseln verzweifeln. In den formlosen Antrag sollte auch hineingeschrieben werden, wie lange man die Abgabefrist verlängert haben will. Als Höchstgrenze empfehlen Steuerberater drei Monate.

Wer Steuerbüro in Anspruch nimmt, hat mehr Zeit

Bis zum 31. Dezember Zeit haben sogar Steuerzahler, die ihre Erklärung mit Hilfe eines Lohnsteuervereins oder Steuerberaters anfertigen. Weil sich auch diese Frist wiederum mit der richtigen Begründung verlängern lässt, kann die Abgabe auf Antrag sogar bis zum 28. Februar des folgenden Jahres erfolgen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Steuerzahler abgabepflichtig ist, zum Beispiel monatliche Einkünfte von mehr als 410 Euro im Monat erzielt werden. Aber auch ohne Abgabepflicht kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben: etwa um Werbungskosten abzusetzen, Handwerkerleistungen oder Aufwendungen für Haushaltshilfen.

Bummelanten, die freiwillig eine Steuererklärung machen, können sich sogar noch mehr zurücklehnen. Deren Steuererklärung muss spätestens vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums eingehen. Das heißt im konkreten Fall: Die Steuererklärung für 2014 muss bis zum 31. Dezember 2018 beim Finanzamt vorliegen.

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