15.05.2015
Rubrik: Vorsorge

Urteil

Rentenversicherung haftet für fehlerhaften Entzug der Riester-Förderung

Rentenversicherung haftet für fehlerhaften Entzug der Riester-FörderungAuch nicht verrechnet? Wenn die Rentenversicherung zu Unrecht Kinderzulagen aberkennt, muss sie den Schaden ersetzen.Foto: kropekk_Pl@Pixabay.com

Riester-Rente: Die Deutsche Rentenversicherung wurde erstmals zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einer Mutter zu Unrecht die Kinderzulage strich. Die Klägerin erhält jetzt 235 Euro für entgangene Kursgewinne einer Riester-Fondspolice ausgezahlt. Für Verbraucher ist das eine positive Nachricht – stärkt das Urteil doch die Rechte gegen Behördenwillkür (Landgericht Berlin, Az.: 28 O 229/14).

Im verhandelten Rechtsstreit war einer Mutter zu Unrecht von der Rentenversicherung (DRV Bund) die Kinderzulage aberkannt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Zulagen für die Jahre 2006 bis 2010 wieder zurückgebucht – im „vollmaschinellen Verfahren“ und ohne vorherige Anhörung. Grund war ein Fehler der Behörde. Die zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte sich bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt. Dabei erhielt sie irrtümlicherweise die Auskunft, dass die Frau gar nicht kindergeldberechtigt sei – Voraussetzung für die entsprechende Riesterförderung.

Die Riester-Sparerin konnte also gar nichts dafür, dass ihr die Förderzulage gestrichen wurde. Doch es dauerte eine halbe Ewigkeit, bis die Behörden ein Einsehen zeigten und den Fehler korrigierten. Erst im Jahr 2013 zahlte die Behörde die Zulagen wieder an die Mutter zurück, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemeldung berichtet – insgesamt 831 Euro.

Rentenversicherung muss Schadenersatz zahlen

In dem langen Zeitraum hatte die Frau aber Verluste wegen des Missverständnisses, schließlich fehlte das Geld in ihrem Riester-Vermögen. Auch sollte sie Gebühren für die Wiedereinbuchung zahlen. Deshalb zog die Frau vor Gericht und machte dort ihren Schaden geltend. Die DRV Bund habe „schuldhaft einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen“ und müsse dafür haften, so argumentierte Anwältin Grit Dietze in der Klageschrift. Auch sei die Klägerin „nicht ordnungsgemäß angehört“ und der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt“ worden.

Nach einer mündlichen Verhandlung kannte die Deutsche Rentenversicherung die Klageforderung schließlich an. Das Landgericht Berlin erließ daraufhin ein entsprechendes Anerkenntnis-Urteil und gab der Klage in vollem Umfang statt. Den Schaden von insgesamt 235 Euro plus Zinsen erhält die Riester-Sparerin nun ersetzt. Für Verbraucher ist das ein gutes Urteil, sind die staatlichen Zulagen doch ein wichtiger Grund, dass sich die Riester-Rente rentiert. Bei Fragen zur Riesterförderung schafft ein Beratungsgespräch Klarheit!

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