29.04.2015
Rubrik: Sparten

Versicherungstipp

Hausratversicherung - Schutz vor Einbrechern!

Hausratversicherung - Schutz vor Einbrechern!Wer Einbruch in die eigene Wohnung verhindern will, muss die richtigen Sicherheitsvorkehrungen treffen.Foto: nemo@Pixabay.com

Es sind erschreckende Zahlen: Alle zwei bis drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen, wie aktuell ein großer Versicherer berichtet. Doch die Verbraucher können selbst etwas tun, um nicht Opfer von Kriminellen zu werden. Viele Einbrüche scheitern an vorausschauendem Verhalten und Sicherheitstechnik.

Besonders gern nutzen Diebe Fenster oder Balkon- und Terrassentüren, um sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen. Entsprechend sollten diese stabil sein und nicht einfach mit einem Schraubenzieher aufgebrochen werden können. Auch die Türen bei warmem Wetter offenzulassen, wenn man sich in einen anderen Raum entfernt, ist nicht empfehlenswert. Es gibt Kriminelle, die Häuser und ihre Bewohner lange beobachten, bevor sie zur Tat schreiten – und in Sekundenbruchteilen zuschlagen können! Wer Mülltonnen oder Gartenmöbel unter dem Fenster stehen hat, erleichtert den Übeltätern ihr Handwerk.

Einbrecher scheuen hohen Zeitaufwand

Als Faustregel gilt: Alles, was den Zeitaufwand beim Einbruch erhöht, verhindert, dass sich Kriminelle Zugang zur Wohnung verschaffen können. Wie Erfahrungen aus der Schadensregulierung zeigen, brechen viele Übeltäter ihren Einbruchsversuch ab, wenn sie nicht innerhalb von zwei bis vier Minuten in der Wohnung sind. Im Handel sind spezielle Türen und Fenster erhältlich, die besonders schwer zu knacken sind. Und viele Hersteller lassen ihre Produkte auf Einbruchsicherheit überprüfen. Wer eine elektrische Warnanlage einbauen lassen will, kann auf die sogenannte VdS-Zertifizierung der Anlage schauen. VdS ist eine unabhängige Prüfstelle für Sicherheitstechnik jeder Art.

Auch die Installation einer automatisch reagierenden Lichtanlage für Garten und Haus schützt vor Einbrechern. Denn Kriminelle gehen ihrem verderblichen Handwerk lieber im Dunklen nach. Wer sein Haus verlässt, sollte immer richtig abschließen und nicht einfach die Tür ins Schloss fallen lassen. Sonst reicht eine einfache Geldkarte aus, um den Schließmechanismus zu knacken!

Hausratversicherung zahlt den Schaden – unter bestimmten Bedingungen!

Für Schäden, die bei einem Einbruch entstehen, kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Dafür ist es aber erforderlich, dass ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. So ist zum Beispiel der sogenannte Trickdiebstahl nicht in jedem Hausrat-Vertrag abgedeckt und bei vielen nur in sehr begrenztem Umfang.

Beim Trickdiebstahl handelt es sich um Diebstähle, bei denen das Opfer dem Übeltäter selbst die Wohnung öffnet und die Tür nicht aufgebrochen werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich jemand als Staubsauger-Vertreter ausgibt und den Wohnungsbesitzer in ein Gespräch verwickelt, während sich ein Komplize unbemerkt durch die Tür schleicht. Besonders ältere Menschen werden Opfer solcher Verbrechen, wie die Polizei berichtet.

Auch muss Diebesgut von der Hausratversicherung nur ersetzt werden, wenn der Betroffene glaubhaft nachweisen kann, dass Sachen tatsächlich gestohlen wurden. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg zu Ungunsten eines Versicherten, der behauptete, man habe von seinem Küchentisch einen Brief mit fast 5.000 Euro Bargeld entwendet. Damit wollte der Mann angeblich eine Reise in einem Reisebüro zahlen. Das fanden die Richter wenig glaubhaft, da das Reisebüro auch eine Bezahlung per Überweisung anbot. Warum also sollte der Mann den hohen Bargeldbetrag mit sich rumschleppen? Das konnte er nicht plausibel erklären und ging leer aus (Az. 4 U 99/11). Damit derartige Fälle vermieden werden, kann bei der Schadensmeldung auch ein Versicherungsvermittler hinzugezogen werden – er weiß in der Regel, worauf zu achten ist!

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