27.03.2015
Rubrik: Vorsorge

Ruhestand

Rentenzahlung im Ausland nicht immer problemlos möglich

Viele Rentner liebäugeln damit, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Aber wird auch die Rente in die neue Heimat überwiesen? Innerhalb der EU haben Senioren ein Anrecht auf die volle Rentenzahlung – doch in anderen Staaten kann es Probleme geben.

Immer mehr deutsche Rentner verbringen ihren Ruhestand im Ausland. Bei einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstitutes Ipsos sagten immerhin zwei Drittel der Befragten, sie könnten sich einen Lebensabend außerhalb der Grenzen Deutschlands vorstellen. Oft lockt nicht nur das schönere Wetter in wärmere Gefilde – auch die Lebenshaltungskosten sind in vielen Staaten günstiger.

Rentenzahlung in EU-Staaten ist kein Problem

Doch wie sieht es mit der Rente aus, wenn man Deutschland verlässt? Wird sie auch weiterhin wie gewohnt auf das Konto überwiesen? Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Keine Schwierigkeiten sollte es mit der Rentenzahlung geben, wenn man sich innerhalb der Europäischen Union (EU) niederlässt: hier wird die volle Rente aus beitragspflichtigen und beitragsfreien Zeiten weiterhin gezahlt. Bei anderen Staaten muss genau hingeschaut werden. Aktuell unterhält die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Vereinbarungen mit über 150 Ländern, in die Altersbezüge überwiesen werden. Allerdings können hierbei zahlreiche Sonderregelungen gelten.

Grundsätzlich muss der Pensionär die zusätzlichen Kosten selbst tragen, die durch den Mehraufwand einer Überweisung ins Ausland entstehen. Hier sollten sich Senioren rechtzeitig bei der Rentenversicherung informieren, damit ihnen keine Nachteile entstehen.

Bei Riester-Rente außerhalb EU droht Verlust der Zulagen

Schwierig gestalten sich auch die Regelungen, wenn man sich Riester-Renten im Ausland auszahlen lassen will. Relativ problemlos geht dies zwar in der EU vonstatten: Wählt der Sparer seinen Alterssitz innerhalb der Unionsgrenzen, erhält er die volle Riester-Rente und auch die Zulagen. Grund hierfür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Verbraucherrechte gestärkt hat (EuGH, Az. C-269/07). Auch in Liechtenstein, Island und Norwegen dürfen die Ruheständler alle staatlichen Förderungen behalten.

Anders jedoch, wenn der neue Wohnsitz außerhalb der EU-Grenzen liegen soll. Dann muss der Riester-Sparer unter Umständen die bis zum Zeitpunkt der Auswanderung erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen. Das ist ärgerlich, wissen doch viele Riesterer heute noch nicht, ob sie mit einem Ruhestand im Ausland liebäugeln werden!

Aber es gibt auch eine positive Nachricht: Bei vielen anderen privaten Rentenversicherungen kann die Rente in der Regel weltweit in Anspruch genommen werden. Im Zweifel hilft es, noch einmal mit dem Versicherungsanbieter Rücksprache zu halten und sich über die Auszahlungsmöglichkeiten zu informieren. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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