27.02.2015

Brandschutz

Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelder retten Leben!Vorsicht, Brandgefahr! Ein Rauchmelder warnt, bevor die Situation ausweglos ist.Foto: raedon@Pixabay.com

Rauchmelder können Leben retten, wenn ein Brand in der Wohnung ausbricht. Schließlich ist nicht nur das Feuer eine Gefahr – vielen Menschen werden bereits die giftigen Rauchgase zum Verhängnis. Wenn sie eingeatmet werden, kann dies binnen Sekunden zum Tod führen.

Jedes Jahr sterben in Deutschland 600 Menschen bei Wohnungsbränden, 70 Prozent davon im Schlaf, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtet. Anlass für einen großen Versicherer, vor den Gefahren von Wohnungsbränden zu warnen. Denn achtsames und vorsichtiges Verhalten in den eigenen vier Wänden reicht keineswegs aus. Schon ein kleiner Defekt an der Elektrik oder am Fernseher kann zur Katastrophe führen.

Rauchmelder schützen

Abhilfe schaffen hier Rauchmelder. Sie schlagen schon Alarm, wenn sich erster Rauch im Zimmer ausbreitet. Und tatsächlich bewirken schon die giftigen Gase eines Brandes, dass der Betroffene den Flammen nicht entkommen kann. Werden die Gase eingeatmet, führt dies binnen Sekunden zur Ohnmacht oder zum Tod.

Die Bundesländer haben die Wichtigkeit vorbeugender Maßnahmen erkannt, weshalb fast deutschlandweit eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht besteht. Lediglich Sachsen, Berlin und Brandenburg bilden hier noch eine Ausnahme. Nach der Einführungspflicht wurden vielerorts Übergangsfristen und Sonderregelungen eingeführt, weshalb ein Blick in die Landesbauordnungen lohnt.

Verantwortlich für die Installation einer Branderkennungsanlage ist im Allgemeinen der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses. Er ist ebenfalls in der Pflicht, die Geräte zu warten und zu reparieren – sofern der Mietvertrag keine andere Regelung vorsieht.

Wo aber sollten die Geräte in der Wohnung angebracht sein? Schließlich soll nicht gleich der Alarm losgehen, sobald man sich eine Zigarette ansteckt. Es wird empfohlen, in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie in Räumen, welche als Rettungsweg dienen (Flure), ein Feuermelder zu installieren.

Viele Wohngebäudeversicherer bestehen auf Rauchmelder!

Auch Versicherungen, welche im Falle eines Brandes verpflichtet sind für den Schaden aufzukommen, nutzen mittlerweile die Gesetze zur Rauchmelderpflicht um sich abzusichern. In vielen Verträgen einer Wohngebäudeversicherung findet man ausdrückliche Hinweise, dass der Versicherungsschutz erlischt, sobald ein Versicherungsnehmer die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. die Rauchmelderpflicht verletzt.

Oft sind die entsprechenden Klauseln schwer ausfindig zu machen. So heißt es in vielen Vertragsbedingungen allgemein: “Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie alle vereinbarten weiteren Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten. Er darf Sicherheitsvorschriften weder selbst verletzen noch ihre Verletzung durch andere gestatten oder dulden.“

Wenn eine Brandschutzanlage laut Bauordnung vorgeschrieben ist, kann im schlimmsten Fall eine derartige Klausel die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirken. Aber schon aus Eigeninteresse sollte man den Schutz in der Wohnung installieren: Es geht um nicht weniger als Menschenleben. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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