06.02.2015
Rubrik: Gewerbe

Vorsorge

BU - Auch für Lehrer und Beamte wichtig!

BU - Auch für Lehrer und Beamte wichtig!Auch Lehrer sollten für den Fall der Berufsunfähigkeit vorbeugen. Foto: geralt@Pixabay.com

Lehrer ist der sicherste Beruf der Welt, wenn man verbeamtet ist? Stimmt nicht ganz – viele Lehrkräfte müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Weil die Dienstunfähigkeit eine Versorgungslücke zur Folge hätte, sollten auch verbeamtete Pädagogen über eine Zusatzabsicherung nachdenken.

Nur 10 Prozent aller Lehrer unterrichten bis zum Pensionsalter, wie eine Studie der OECD aus dem Jahr 2007 ergab. Alle anderen scheiden früher aus dem Berufsleben aus – oft nicht freiwillig, ist doch die Belastung im Lehrerberuf sehr hoch. Die Notwendigkeit, ständig aufmerksam und konzentriert zu sein, der Kontakt mit Schülern und die hohe Verantwortung fordern ihren Tribut.

Allgemein sind Beamte häufig von Dienstunfähigkeit betroffen, wie auch aus dem Versorgungsbericht der Bundesregierung hervorgeht. Immerhin jeder vierte Staatsdiener wird für dienstunfähig erklärt. Hauptursache sind mit 68 Prozent Nerven- und Gemütsleiden, gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (11 Prozent), einem Unfall (9 Prozent) sowie Herz-Kreislauf-Krankheiten (8 Prozent).

Zwar sind Beamte für den Fall eines gesundheitsbedingten Ausscheidens besser abgesichert als andere Beschäftigte. Aber abhängig von Berufsgruppe und Einkommen drohen auch hier Einbußen von mehreren tausend Euro im Monat, so dass der Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden kann. Deshalb ist es ratsam, mit einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung extra vorzubeugen.

Auf Dienstunfähigkeitsklausel achten!

Beim Vertragsabschluss lohnt ein Blick in die Bedingungen. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel „DU“, auf die es sich zu achten lohnt. Wenn der Betroffene aus „medizinischen Gründen“ dienstunfähig wird, verlangt der Versicherer keine weiteren ärztlichen Untersuchungen und erkennt die Dienstunfähigkeit an. Das erspart weitere Arztbesuche.

Hintergrund dieser Klausel ist die Tatsache, dass die Dienstunfähigkeit nach §44 BBG (Bundesbeamtengesetz) nicht automatisch auch Berufsunfähigkeit bedeutet. Wenn also der Lehrer noch einen anderen Beruf ausüben kann, darf der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung verweigern, sofern im Vertrag eine sogenannte „abstrakte Verweisung“ vereinbart ist. Für die Dienstunfähigkeitsklausel gilt meist ein Leistungsendalter zwischen 55 und 65 Jahren.

Zusatzschutz für Anwärter wichtig

Eine BU-Police oder spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Beamte auf Widerruf oder auf Probe empfehlenswert. Der Grund: Werden Anwärter in der Probezeit dienstunfähig, so werden sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wenn sie nicht die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben, gehen die Betroffenen im schlimmsten Fall leer aus. Hier springen die privaten Versicherer in der Regel ein.

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