31.12.2014
Rubrik: Gesundheit

Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung - Nicht allein der Zusatzbeitrag entscheidet!

Gesetzliche Krankenversicherung - Nicht allein der Zusatzbeitrag entscheidet!Ab 01. Januar 2015 gilt: Führt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein oder erhöht diesen, haben Kassenpatienten ein Sonderkündigungsrecht.Foto: blickpixel@Pixabay.com

GKV: Ab Januar 2015 erheben die Krankenkassen wieder Zusatzbeiträge. Wenn Beitragszahler den Zusatzbeitrag nicht zahlen wollen, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Doch nicht der Preis allein sollte den Ausschlag geben, ob man sich für oder gegen eine Kasse entscheidet – auch die Leistungen sind wichtig!

Schnell die Krankenkasse wechseln, wenn ein anderer Anbieter billiger ist? Hierbei ist Vorsicht geboten! Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnt vor voreiligen Kündigungen. Die Versicherten sollten nicht nur auf die Höhe des Zusatzbeitrags achten, sondern auch die teilweise unterschiedlichen Leistungen berücksichtigen, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, der Deutschen Presse-Agentur.

Kassenpatienten haben Sonderkündigungsrecht

Und tatsächlich ist ein Wechsel für viele GKV-Patienten verlockend. Die Kassenpatienten bekommen nämlich mit der Neuregelung der Kassenfinanzierung ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder diesen erhöht. Damit will der Gesetzgeber für mehr Wettbewerb unter den Anbietern sorgen.

Die Kassen sind sogar verpflichtet, die Mitglieder auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages hinzuweisen – so hat der Versicherte einen Vergleichswert. Auch die Beitragsliste des GKV-Spitzenverbandes muss die Krankenversicherung ab dem 01. Januar ausweisen. Unter der Adresse http://www.gkv-zusatzbeitraege.de sind hier die jeweiligen Daten einsehbar.

Im kommenden Jahr halten sich die gesetzlichen Anbieter noch mit Zusatzbeiträgen zurück: Er bleibt weitestgehend im Rahmen des jetzigen Satzes von 15,5 Prozent. Doch weil die Reserven sinken, erwarten Experten schon bald einen Anstieg der Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,2 Beitragssatzpunkte pro Jahr. Dann kann es schnell teurer werden!

Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse

Doch viele Kassen werden dann unter Umständen ihre Leistungen reduzieren, um den Zusatzbeitrag niedrig zu halten. Und hier gilt es, genau hinzusehen!

Zwar sind nahezu 90 Prozent aller Kassenleistungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben und somit identisch. Aber dennoch gibt es Unterschiede. Während etwa die meisten Kassen die Vorsorge gegen Hautkrebs erst ab dem 35. Lebensjahr finanzieren, bieten andere Versicherungen diese Untersuchung schon ab 19 oder 20 Jahren an. Sonnenanbeter und andere Risikogruppen können von diesem Bonus profitieren.

Auch für Schwangere haben Kassen ein unterschiedliches Leistungsspektrum. Manche bezahlen etwa eine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden der Haushalt nicht geführt werden kann. Oder sie erstatten den Notruf für eine Hebammenhilfe. Unterschiede gibt es auch beim Kostenersatz für homöopathische Behandlungen.

Wer gesund lebt und selten einen Arzt aufsucht, der könnte von Kassentarifen mit Beitragsrückerstattung profitieren. Dann zahlt die Versicherung eine Prämie aus, wenn der Patient ein Jahr lang keine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen zählen in der Regel nicht dazu. Es lohnt also ein genauer Blick, was die jeweilige Kasse zu bieten hat. Denn der Zusatzbeitrag entscheidet nicht allein über die Qualität einer Krankenkasse!

Weitere Nachrichten zu den Themen: GKV  Zusatzbeitrag  Gesundheit  Drei-Tage-Kurier  Krankenkasse  Jahreswechsel 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.