12.11.2014
Rubrik: Gesundheit

Beruf und Karriere

Wenn Diabetes im Job auftritt

Wenn Diabetes im Job auftrittInsulin-Spritzen (Symbolfoto). Eine Diabetes-Erkrankung muss im Job nicht verheimlicht werden.Foto: geralt@Pixabay.com

Sollte man eine Diabetes-Erkrankung auf Arbeit gegenüber dem Chef und den Kollegen thematisieren? Diese Frage stellen sich viele Betroffene, fürchten sie doch Nachteile im Beruf. Am 14. November ist wieder Welt-Diabetes-Tag: Und die Antwort ist nicht ganz leicht.

Viele Menschen verheimlichen ihre Zuckerkrankheit vor den Kollegen, weil sie Nachteile befürchten und nicht als weniger leistungsfähig gelten wollen. Doch dass Diabetes-Patienten im Job weniger schaffen, kann laut der Presseagentur dpa widerlegt werden. Allein anhand der Diagnose könne man nicht „die beruflichen Risiken eines Betroffenen beurteilen oder gar auf eine Nichteignung schließen“, berichtet Kurt Rinnert vom Betriebsärztlichen Dienst in Köln. Mehrere Statistiken, etwa der Krankenkassen, würden belegen, dass von Diabetes betroffene Arbeitnehmer genauso leistungsfähig seien wie andere.

Unterzuckerung kann gelegentlich zu Beeinträchtigungen führen

Dennoch kann die Krankheit gelegentlich zu Beeinträchtigungen führen. Treten Unterzuckerungen auf, fühlen sich die Betroffenen im Vorfeld oft schlapp, sie schwitzen und zittern, können sich weniger gut konzentrieren. Je mehr eine Person im Beruf körperlicher Belastung ausgesetzt ist, desto größer ist auch das Risiko einer Unterzuckerung. Unter Umständen müssen die Beschäftigten dann eine Pause machen, Blutzucker messen oder Traubenzucker nehmen. Auch nach einer Insulinspritze kann es zu Unterzuckerungen kommen, wenn Menschen aufgrund der Arbeit vom Essen abgehalten werden.

Aufgrund dieser Beeinträchtigungen rät Facharzt Prof. Karsten Müssig aus Düsseldorf Betroffenen dazu, Kollegen über die Zuckerkrankheit einzuweihen. Dies verhindere etwa, dass der Chef aufgrund einer dringenden Aufgabe die Mittagspause streicht. Auch sollten die Kollegen Traubenzucker reichen können, wenn sich eine Unterzuckerung anbahnt und die Wahrnehmung getrübt ist. In großen Betrieben sind Personalrat und Behindertenvertretung erste Ansprechpartner.

Diabetes im PKV-Antrag nicht verheimlichen

Auch wer sich privat krankenversichern will, darf Diabetes nicht im Antrag verheimlichen. Sonst kann der Versicherer später eine Leistung verweigern, wenn sich der Patient aufgrund seiner Zuckerkrankheit in Behandlung begeben muss. Leider ist nicht jede private Krankenversicherung dazu bereit, ohne Weiteres einen an Diabetes Erkrankten aufzunehmen. Unter Umständen muss eine um rund 30 Prozent höhere Prämie gezahlt werden. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Chancen auf Versicherungsschutz zu klären!

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