30.10.2014

Kriminalität

Hausratversicherung - Vorsicht vor Trickdiebstahl!

Hausratversicherung - Vorsicht vor Trickdiebstahl!Trickdiebstahl ist nicht in jeder Hausratversicherung mitversichert.Foto: bykst@Pixabay.com

Der eine tarnt sich als Staubsauger-Verkäufer, der andere will dem Nachbarn nur eine Nachricht hinterlassen: Trickbetrüger haben weiterhin Hochkonjunktur. Vor allem ältere Menschen fallen immer wieder auf die schmutzigen Tricks herein. Doch die Hausratversicherung leistet für derartige Schäden nicht in jedem Fall.

Eigentlich sollte man meinen, dass der Trickdiebstahl längst der Vergangenheit angehört – schließlich wurde schon oft vor Betrügereien an der Haustür gewarnt. Doch die Methoden der Kriminellen werden immer raffinierter.

Zum Beispiel gibt sich ein gepflegt aussehender Mann als Freund des Nachbarn aus und bittet um Stift und Zettel, um dem Abwesenden eine Notiz zu hinterlassen. Oder ein vermeintlicher Mitarbeiter der Stadtwerke will den Stromzähler prüfen – und hat sogar einen gefälschten Ausweis dabei. Während die Bewohner mit diesen Maschen abgelenkt werden, durchsucht ein Komplize die Wohnung auf der Suche nach Wertgegenständen oder Bargeld.

Trickdiebstahl nicht immer mitversichert

Das Problem: Trickdiebstahl ist nicht in jeder Hausratversicherung abgedeckt. Derartige Delikte werden nämlich als Diebstahl gewertet und nicht als Raub oder gewaltsamer Einbruch, da das Opfer selbst die Tür geöffnet hat. Häufig sind Leistungen in Hausrat-Policen daran gebunden, dass die Tür zur Wohnung verschlossen gewesen ist und aufgebrochen werden musste.

Deshalb lohnt es sich gerade für ältere Menschen nachzulesen, ob der Versicherungsvertrag auch für Trickdiebstahl eine Schadenszahlung vorsieht. Senioren werden nach Angaben der Polizei besonders häufig Opfer derartiger Gaunereien. In der Regel ist der Trickdiebstahl Bestandteil etwas teurerer Tarife und die hierfür erstattete Summe auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Vorbeugen ist besser als „Beklautwerden“

Aber man kann selbst etwas tun, um Trickdiebstahl vorzubeugen. Ableser von Stadtwerken werden zum Beispiel schriftlich angekündigt – steht ein Mitarbeiter ohne Anschreiben vor der Tür, ist Skepsis durchaus angebracht. Im Zweifel besser bei den Stadtwerken anrufen, ob wirklich gerade der Ablese-Service unterwegs ist. Auch sollte man keine unbestellten Handwerker in die Wohnung lassen. Wertsachen gehören in einen versteckten Tresor oder in ein Bankschließfach – dort sind sie auch bei Einbruch sicherer aufbewahrt.

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