19.09.2014
Rubrik: Vorsorge

Rentenversicherung

Wenn die Witwenrente aufgrund der Mütterente sinkt

Wenn die Witwenrente aufgrund der Mütterente sinktMütter im Regen? Die Mütterrente kann negative Auswirkungen auf die Witwenrente haben.Foto: fotolinchen@iStockphoto.com

Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Mütterrente negative Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Dies resultiert daraus, dass die Mütterrente sozialrechtlich als Einkommen gewertet wird – und Freibeträge überschritten werden können.

Wer eine Witwenrente erhält, profitiert unter Umständen weit weniger von der schwarz-roten Rentenreform als andere. Da die Rente im Sozialrecht als Einkommen gewertet wird, kann es nämlich passieren, dass durch die damit verbundene Rentenerhöhung der Freibetrag von derzeit 755,30 Euro (im Osten 696,70 Euro) überschritten wird. Dann wird die Mütterrente zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und kann diese mindern. Wie gewonnen, so zerronnen!

Unterm Strich gibt es für Betroffene mehr Rente

Unterm Strich dürfte trotzdem ein Plus bei den Rentenbezügen der betroffenen Frauen (und Männer) stehen, wie die Rentenversicherung berichtet. Nur fällt es eben deutlich niedriger aus, so dass viele RentnerInnen enttäuscht sind. Mit der Mütterrente sollen Erziehungsleistungen stärker honoriert werden: in den alten Bundesländern gibt es „normalerweise“ monatlich 26,39 Euro mehr auf dem Konto, im Westen 28,61 Euro.

Unterschieden wird zwischen einer kleinen und großen Witwenrente. Nach dem neuen Hinterbliebenengesetz beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent der Versichertenrente, die große hingegen 55 Prozent.

Die große Witwenrente kann geltend gemacht werden, sofern der Hinterbliebene das 47. Lebensjahr vollendet hat, die Betroffenen erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorzeitig die Wartezeit erfüllte.

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