25.08.2014
Rubrik: Familie

Unfallschutz

Versicherungsschutz für Schulanfänger

Versicherungsschutz für SchulanfängerFür Schulanfänger empfiehlt sich eine Unfall- und InvaliditätsversicherungFoto: ariesa66@Pixabay.com

Wenn in wenigen Tagen die Sommerferien enden, herrscht auch bei den ABC-Schützen helle Aufregung: Viele 6- bis 7jährige werden dann erstmals ihren Schulranzen schnüren. Rund 690.000 Kinder werden voraussichtlich in diesem Jahr eingeschult. Doch in die Zuckertüte gehören nicht nur Süßigkeiten, Füllfederhalter und ein Lineal hinein: Auch so mancher Versicherungsschutz sollte sich in der Tüte befinden!

Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Schulanfänger. Zwar springt der gesetzliche Unfallversicherungsträger (DGUV) auch bei Unfällen in der Schule und auf dem Weg dorthin ein. Doch zeigt sich der gesetzliche Unfallschutz äußerst lückenhaft. Schon wenn das Kind auf dem Nachhauseweg einen Umweg zum Spielplatz macht oder auf einen Baum klettert, kann es sein, dass der gesetzliche Schutz erlischt. Anders jedoch eine private Police: sie leistet in der Regel unabhängig von Zeitpunkt und Ursache des Unfalls!

Mindestens ebenso sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Invaliditätsversicherung. Denn laut statistischen Zahlen resultieren nur 0,45 Prozent aller bleibenden Schäden bei Kindern aus einem Unfall. Weit häufiger sind jedoch Krankheiten wie z.B. eine bakterielle Meningitis Ursache für dauerhafte Beeinträchtigungen – in diesem Fall würde eine Unfallpolice nicht zahlen. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet hingegen eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald beim Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent lauf SGB IX zu beklagen ist. Das Geld kann dann z.B. für Pflegeleistungen oder die Ausbildung des Kindes genutzt werden.

Eltern sollten auch den eigenen Versicherungsschutz überprüfen!

Wichtig ist jedoch nicht nur die Absicherung des Kindes – auch über den eigenen Versicherungsschutz sollten sich Eltern Gedanken machen. So sind Kinder in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten mit abgesichert, wenn sie Dritten einen Schaden zufügen. Im Straßenverkehr gelten Kinder jedoch erst ab 10 Jahren als deliktfähig. Verursacht ein jüngeres Kind einen Verkehrsunfall, zahlt die Haftpflicht nur, wenn laut Versicherungsvertrag eine Leistung für deliktunfähige Kinder vorgesehen ist. Sonst bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen!

Eine Absicherung für den eigenen Todesfall ist ebenfalls empfehlenswert. Denn auch, wenn man den Gedanken an den eigenen Tod am liebsten verdrängt – wirklich sicher ist niemand davor. Ein Todesfall kann für die Familie schnell das finanzielle Aus bedeuten, vor allem dann, wenn der Hauptverdiener plötzlich nicht mehr da ist. Hier schafft eine Risikolebensversicherung Sicherheit. Im Falle des Todes der versicherten Person erhält die im Vertrag begünstigte Personen eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.

Welche weiteren Policen sich für Eltern und Kinder empfehlen, darüber schafft ein Beratungsgespräch Aufklärung!

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