18.06.2014
Rubrik: Familie

Freizeit

Auch ohne Radhelm Anspruch auf vollen Schadensersatz

Auch ohne Radhelm Anspruch auf vollen SchadensersatzFoto: PublicDomainPictures@Pixabay.com

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Radfahrer auch dann den vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm getragen haben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil bestätigt (Az. VI ZR 281/13).

Im verhandelten Rechtsstreit mussten die Richter sich mit der Frage auseinander setzen, ob Radfahrern eine Teilschuld zugesprochen werden kann, wenn der Verzicht auf einen Fahrradhelm ihre Verletzung verschlimmert. Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Weg zur Arbeit vom Rad stürzte, weil eine PKW-Führerin plötzlich die Tür ihres Fahrzeuges öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, kam zu Fall und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Ihren Beruf als Physiotherapeutin kann die Frau seitdem nur noch eingeschränkt ausüben. Einen Helm trug sie nicht.

Urteil der Vorinstanz zugunsten der Radfahrerin aufgehoben

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Schleswig noch auf eine 20prozentige Teilschuld der Radfahrerin bestanden. Weil die Verletzungsgefahr im Straßenverkehr hoch sei, könne davon ausgegangen werden, „dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens einen Helm tragen wird“, argumentierten die Richter.

Doch der Bundesgerichtshof korrigierte in höchster Instanz das Urteil zugunsten der verunglückten Radlerin. Die Richter betonten, dass es in Deutschland keine Helmpflicht gebe und folglich der Radfahrerin kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Auch habe im Unfalljahr 2011 „kein allgemeines Verkehrsbewusstsein“ geherrscht, dass beim Radfahren das Tragen eines Helmes erforderlich und zumutbar sei. Lediglich elf Prozent aller bundesdeutschen Radfahrer trugen innerorts einen Kopfschutz, wie aus Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen hervorgeht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der PKW-Führerin muss der Radfahrerin nun sämtliche Kosten ersetzen, die aus dem Unfall resultieren. Auch ein Schmerzensgeld steht der Frau zu. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. VI ZR 281/13).

Trotz dieses Urteils sollten Menschen, die sich gerne aufs Velo schwingen, nicht auf einen Helm verzichten. Tests haben gezeigt, dass gerade bei leichten Stürzen die Gefahr einer Kopfverletzung deutlich reduziert werden kann, wenn man einen Schutzhelm trägt.

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