28.03.2014
Rubrik: Gesundheit

Urteil

Reisekrankenversicherung zahlt nicht bei gescheitertem Suizidversuch

Reisekrankenversicherung zahlt nicht bei gescheitertem SuizidversuchFoto: PublicDomainPictures@Pixabay.com

Wer eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, erhält keine Leistung nach einem fehlgeschlagenen Selbsttötungsversuch. Dies hat das Landgericht Dortmund mit einem aktuellen Urteil bestätigt.

Psychische Probleme werden leider auch in den Urlaub mitgenommen. Und so versuchte eine deutsche Touristin bei ihrem Mexiko-Aufenthalt, sich im Hotelzimmer die Pulsadern aufzuschneiden. Glücklicherweise war schnell das Hotelpersonal zur Stelle, so dass die Frau gerettet werden konnte und sich auf der Intensivstation des örtlichen Krankenhauses wiederfand. Nach einer Woche konnte sie das Hospital wieder verlassen.

Liegt ein Vorsatz bei fehlgeschlagener Selbsttötung vor?

Nur die Krankenhauskosten in Höhe von 8.306,01 Euro wird die Frau nun selbst zahlen müssen. Denn als sie wieder nach Deutschland zurückgekehrt war und die Behandlung von ihrer Reisekrankenversicherung erstattet haben wollte, verweigerte der Anbieter die Leistung. Schließlich handle es sich um einen auf Vorsatz beruhenden Unfall, der in den meisten Policen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Dieser Interpretation schlossen sich nun auch die Richter des Landgerichtes Dortmund an. Schneide sich jemand die Pulsadern auf, um sich das Leben zu nehmen, so nehme er auch eine Gesundheitsschädigung für ein Scheitern des Versuches in Kauf, argumentierten die Richter. Die Krankenversicherung muss also nicht zahlen (Az. 2 O 309/13).

Anzeichen einer Depression nicht ignorieren

Aktuell leiden nach Schätzungen der Deutschen Depressionshilfe hierzulande 4 Millionen Menschen an einer Depression. Wer erste Warnhinweise feststellt sollte nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Erster Ansprechpartner ist in der Regel der Hausarzt, da er die Lebensumstände seines Patienten kennt und organische Ursachen wie etwa Störungen der Schilddrüse ermitteln kann. Er wird dann bei Bedarf eine Überweisung zum Psychologen oder Psychiater anordnen. Auch Hilfe- und Beratungsstellen verfügen über ein breites Netz in Deutschland. Die Bereitschaft Hilfe zu akzeptieren, ist ein erster Schritt zur Heilung!

Weitere Nachrichten zu den Themen: Krankenversicherung  Gesundheit  Drei-Tage-Kurier  Reisekrankenversicherung  Suizid 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.