07.02.2014
Rubrik: Gewerbe

Arbeitsrecht

Verleumdung einer Mitarbeiterin rechtfertigt Kündigung

Verleumdung einer Mitarbeiterin rechtfertigt KündigungFoto: geralt@pixabay.com

Wer schlecht über seine Kollegen redet, der darf sich nicht beschweren, wenn er von seinem Arbeitgeber vor die Tür gesetzt wird. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg bestätigt, dass Kündigungen in diesem Fall rechtmäßig sind.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte sich eine Sekretärin abfällig über ihre Chefin geäußert. Unter anderem streute die Frau das Gerücht, ihre Vorgesetzte habe während der Arbeitszeit Alkoholexzesse gefeiert und sogar Geschlechtsverkehr gehabt. Das war deutlich zu viel für die Arbeitgeberin. Sie setzte ihre Bürokraft vor die Tür.

Die Sekretärin wollte wieder eingestellt werden und zog vor Gericht. Allerdings hatte sie mit ihrer Klage keinen Erfolg. Laut Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Damit bestätigten die Richter in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen (Az. 19 Sa 322/13).

Weil ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber richtig Geld verschlingen kann, wenn er über mehrere Instanzen ausgefochten wird, ist es empfehlenswert mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung vorzubeugen. Immerhin 64 Prozent der Deutschen besitzen keine derartige Absicherung, wie die Umfrage eines Verbraucherportals zeigt. In der Regel ist ein Arbeitsrechts-Baustein bereits in einer guten Privatrechtsschutzversicherung enthalten. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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