18.12.2013
Rubrik: Geldanlage

Urteil

15 Euro für nachträglichen Kontoauszug sind zu viel

15 Euro Gebühr für einen nachträglich angeforderten Kontoauszug sind zu viel. Darauf hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem aktuellen Urteil bestanden.

Wenn es um Gebühren für Dienstleistungen geht, greifen deutsche Geldhäuser dem Kunden gern tief in die Tasche. Zum Beispiel ist das Abheben von Bargeld am Automaten einer fremden Bank so teuer wie nirgendwo sonst in Europa. Aber nun hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe die Rechte von Bankkunden gestärkt. So ist es der Commerzbank zukünftig untersagt, für nachträgliche Kontoauszüge Gebühren von 15 Euro pro Auszug zu verlangen.

In der Urteilsbegründung heißt es, Banken müssten sich bei einer Gebühr an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren. Diese hätten im Fall der Commerzbank aber deutlich unter den berechneten 15 Euro gelegen. So gehe es bei 80 Prozent aller Anfragen um Buchungen, die weniger als sechs Monate zurückliegen, wie die Banker vor Gericht aussagten. Die Selbstkosten dafür bezifferte die Commerzbank mit 10,24 Euro. Bei älteren Auszügen seien diese jedoch weitaus höher.

Zwar prüfte der Bundesgerichtshof diese Angaben nicht. Aber die Richter verwiesen darauf, dass schon nach den Angaben der Bank der Kunde eine deutlich überhöhte Gebühr zahlen müsse. Das sei nach EU-Recht jedoch unzulässig. Gegebenenfalls müsse die Bank zwei verschiedene Gebühren einführen: je nachdem, ob die betroffenen Buchungen sechs Monate oder länger zurückliegen. Nach dem Urteil darf die Bank zunächst gar keine Gebühren erheben, bis sie ihre Geschäftsbedingungen nachgebessert hat.

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