02.10.2013
Rubrik: Gesundheit

GKV

Die elektronische Gesundheitskarte wird 2014 Pflicht!

Die elektronische Gesundheitskarte wird 2014 Pflicht! Foto: Pressefoto Barmer GEK

Wer noch keine elektronische Gesundheitskarte hat, der sollte sich beeilen. Denn ab dem 01. Januar 2014 werden die alten Krankenversicherungskarten (KVK), die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegeben werden, ungültig. Daran ändert auch ein späteres Ablaufdatum nichts.

Gesetzlich Versicherte, aufgepasst! Zum Jahreswechsel muss jeder Kassenpatient die neue Gesundheitskarte besitzen, wenn er ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen will. Alte Chipkarten verlieren dann ihre Gültigkeit. Darauf haben sich der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt.

Für die meisten Patienten besteht kein Grund zur Beunruhigung. Laut einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom Dienstag haben bereits 95 Prozent aller Versicherten eine neue Karte. Die anderen aber sollten schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.

Allerdings wird kein Versicherter vom Arzt nach Hause schickt, wenn er im neuen Jahr mit einer alten Karte in der Praxis erscheint. In diesem Fall aber muss der Patient innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Wer diese Frist dann auch versäumt muss damit rechnen, dass der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellt.

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