05.09.2013
Rubrik: Vorsorge

Zahnarztkosten

Zahnvorsorge - der optimale Schutz für Kinder

Die Behandlungskosten für Zahnarzt und Kieferorthopäde für Kinder wird von Eltern immer wieder unterschätzt. Wie können Eltern die bestmögliche Vorsorge, auch für die zweiten Zähne ihrer Kinder treffen?

Die Geschichte der Zahnfee kennt fast jedes Kind: Ein ausgefallener Milchzahn wird unter das Kissen des schlafenden Sprösslings gelegt und am nächsten Morgen darf er sich über eine kleine Überraschung der Zahnfee – oder besser der treusorgenden Eltern – freuen.

Wenn die Sprösslinge ihre Milchzähne verlieren, markiert das einen der ersten Schritte auf dem Weg zum Erwachsenwerden. Auf die zweiten Zähne gilt es dann gut zu achten: Schlechte oder schiefe Zähne wirken nicht nur ungepflegt und nachlässig, sondern können sogar die Sprech- und Kauleistung verschlechtern. Fast jedes zweite Kind in Deutschland leidet an einer mehr oder minder starken Zahnfehlstellung. Wenn diese durch kieferorthopädische Maßnahmen korrigiert werden muss, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nur bei starken Fehlstellungen, wie beispielsweise bei großen Lücken und Engständen der Zähne.

Die Kosten für die Behebung leichter Fehlstellungen gehen komplett zu Lasten der Eltern, falls sie nicht zusätzlich versichert sind. Dabei kann schnell eine stolze Summe zusammenkommen: Je nach Dauer der Behandlung und dem verwendeten Material müssen Eltern mit etwa 4.000 Euro rechnen. Schließen sie jedoch die Zusatzversicherung vor dem siebten Lebensjahr des Kindes ab, beteiligt sich die Württembergische auch dann an den Kosten, wenn die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht zahlt – zum Beispiel im Fall einer leichten Fehlstellung.

Vorwiegend zeigt sich im Alter zwischen acht und zehn Jahren, ob eine Zahnspange nötig sein wird. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten nur dann, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnt. Volljährige tragen die Kosten für kieferorthopädische Eingriffe grundsätzlich selbst.

Zahnarztkosten: Eltern müssen 20 Prozent vorstrecken

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten, gehen dennoch zunächst 20 Prozent zu Lasten der Eltern. Wenn mehrere Kinder der Familie zur selben Zeit in Behandlung sind, beträgt der Anteil der Eltern zehn Prozent pro Kind. Bestätigt der Zahnarzt den erfolgreichen Abschluss der Behandlung, können Eltern ihren Eigenanteil aber wieder zurückfordern. Bricht der Patient die Behandlung vorzeitig ab, bleiben Eltern auf ihren bis dahin bezahlten Rechnungen sitzen.

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte daher für sein Kind eine Zusatzversicherung abschließen. Auch spezielle Kosten, zum Beispiel für farbige Befestigungselemente (Brackets) der Spange, gehen über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus und müssen selbst getragen werden, falls sie nicht durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt sind.

Bei Privatversicherten ist es sinnvoll, vor Beginn der Behandlung zu prüfen, welche Kosten übernommen werden, um die Versicherung, wenn nötig, rechtzeitig zu erweitern. Bei Kindern und Jugendlichen sind kieferorthopädische Leistungen auch hier in der Regel abgedeckt.

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