07.09.2013
Rubrik: Familie

Vorsorge

Versicherungsschutz für Auszubildende und Studenten

Angehende Auszubildende und Studenten müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern. Aber welcher Versicherungsschutz ist für Ausbildungs- und Studienanfänger sinnvoll.

Damit sie im Krankheitsfall abgesichert sind, müssen auch Studenten und Auszubildende in Deutschland krankenversichert sein. So sind Behandlungsgebühren und die Kosten für Medikamente abgedeckt. Studenten können in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bei ihren Eltern beitragsfrei familienversichert bleiben. Haben sie dieses Alter überschritten, müssen sie sich selbst versichern – die Kasse ist dabei frei wählbar.

Kinder von privat versicherten Eltern können zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie sich weiterhin privat oder gesetzlich versichern möchten. Es gibt in beiden Fällen günstige Studententarife. Der gesetzliche studentische Versicherungsbeitrag ist bundeseinheitlich geregelt und wird einmal im Jahr festgesetzt. Derzeit beträgt er bei jeder Kasse knapp 65 Euro. Hinzu kommen zwischen zwölf und 14 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Krankenversicherung und Nebenjob

Wer sich neben dem Studium noch etwas hinzuverdienen möchte, sollte darauf achten, dass seine Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt, um den günstigen Versicherungsbeitrag beizubehalten. Während der studienfreien Zeit, zum Beispiel innerhalb der Semesterferien, kann die Arbeitszeit aber auch erhöht werden, ohne dass der Studierende mehr für die Krankenversicherung bezahlen muss – vorausgesetzt, der Ferienjob ist auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate pro Jahr befristet.

Der günstige Beitrag gilt – von Ausnahmefällen abgesehen – bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ab dem darauf folgenden Semester werden Studenten als freiwillig Versicherte eingestuft und bezahlen derzeit etwa 150 Euro im Monat. Verheiratete Studenten können sich bei ihrem berufstätigen Ehepartner zeitlich unbegrenzt familienversichern lassen.

Angehende Auszubildende werden durch den Arbeitgeber zur Krankenversicherung angemeldet. Der Auszubildende kann sich wie ein Student eine Krankenkasse frei aussuchen. Dabei kann es sich lohnen, verschiedene Kassen mit Blick auf passende Bonus-Tarife zu vergleichen.

Privat-Haftpflicht ist ein echtes Muss

Über die Krankenversicherung als gesetzliche Pflicht hinaus empfiehlt die Württembergische eine Privat-Haftpflichtversicherung. Denn wer jemandem materiellen oder auch körperlichen Schaden zufügt, muss unbegrenzt dafür haften. Geht zum Beispiel auf einer Party das neue teure Notebook des Mitbewohners zu Bruch, gleicht die private Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen den Schaden aus. Werden sogar Menschen verletzt, können die Forderungen für Behandlungskosten und Schmerzensgeld aber noch um ein Vielfaches höher sein als bei reinem Sachschaden. Für solche Fälle ist eine Privat-Haftpflichtversicherung ein echtes Muss.

Besitzen die Eltern eine solche Police, ist ein unverheirateter Azubi oder Student in der Regel noch bis zum Ausbildungsende dort mitversichert. Dies variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter. Eine kurze Nachfrage beim Versicherer bringt Klarheit, ob die jungen Erwachsenen während der Ausbildung von der Familienversicherung profitieren.

Hausratversicherung schützt vor Verlusten durch Einbruch, Sturm oder Feuer

Wenn die Ausbildungs- oder Studienanfänger das „Hotel Mama“ verlassen, kann auch der Abschluss einer Hausratversicherung empfehlenswert sein. Bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums sind die Besitztümer in der Hausratversicherung der Eltern – wenn vorhanden – mit versichert.

Wer das Elternhaus jedoch endgültig verlässt und kostbare Dinge wie Laptop, Fernseher oder Stereo-Anlage zum Beispiel gegen Diebstahl, Sturm-, oder Feuerschäden versichern will, muss nach Abschluss der Ausbildung für die eigenen vier Wände eine eigene Police abschließen.

Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.