22.08.2013
Rubrik: Aktuelles

Verstoß gegen Arbeitspflicht

Aufforderung zum Krankfeiern bringt Filialleiter die fristlose Kündigung

Ein Filialleiter der seine Mitarbeiter auffordert sich krank schreiben zu lassen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ein Filialleiter einer Bank hatte seine Mitarbeiter zum "Krankfeiern" aufgefordert, obwohl diese gar nicht arbeitsunfähig waren und bekam die Quittung dafür.

Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Arbeitnehmer dann tatsächlich von Ärzten für arbeitsunfähig befunden wurden oder nicht und, ob tatsächlich Anzeichen einer Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Der Tatbestand reicht, um die renitente Führungskraft fristlos zu kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (Az. 6 Sa 944/12).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, litten in einer Bank-Filiale verschiedene Mitarbeiter unter zum Teil massiven gesundheitlichen Beschwerden, die teilweise auch notärztliche stationäre Behandlungen erforderten. Vor allem der Chef der Filiale, der seit Aufnahme seiner Tätigkeit selber wiederholt arbeitsunfähig und schließlich dauerhaft krankgeschrieben war, führte das auf die örtlichen Verhältnisse zurück. Doch alle auf sein Verlangen vom Bankmanagement beauftragten Gutachten ergaben keinerlei messbare Auffälligkeiten. Abgesehen von einer regelmäßigen Lüftung seien keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Um offenbar aber seiner dramatischeren Sicht der Dinge mehr Gewicht zu verleihen, hatte der Filialleiter die Mitarbeiter aufgefordert, an den Tagen, an denen Begehungen der Räumlichkeiten durch die Gutachter vorgesehen waren, "einen Krankenschein zu nehmen", damit dann möglichst viele fehlten und die Filiale wie "ausgestorben" erscheine. Die Mitarbeiter sollten also auf Empfehlung ihres direkten Vorgesetzten den Betrieb sabotieren.

Ein eklatanter Verstoß des Filialleiters gegen seine Arbeitspflicht. Zwar mag nach Auffassung des Gerichts noch nicht mal eine Anstiftung zum Betrug vorliegen. Denn der Mann glaubte möglicherweise tatsächlich, dass alle seine Untergebenen durch die Arbeitsbedingungen genau so krank geworden sein müssten wie er. Doch gleichwohl handelt es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung. Denn der Vorgesetzte nimmt durch seine Vorgehensweise nämlich genau einen solchen Betrug billigend in Kauf - indem er die Mitarbeiter auffordert, sich arbeitsunfähig zu melden, ohne zu wissen, ob sie das wirklich sind.

"Ein leitender Angestellter, der die ihm untergebenen Arbeitnehmer dazu anstiftet, ohne Grund der Arbeit fernzubleiben, begeht eine Pflichtwidrigkeit, die einen außerordentlichen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt - sogar wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Betroffenen möglicherweise berechtigt gewesen wären, sich krankschreiben zu lassen", bestätigt Rechtsanwältin Tanja Leopold.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Arbeit  Krankenschein  Aktuelles  Kündigung  Recht 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.