24.07.2013

Sommerhitze

Waldbrandgefahr Stufe 3-5: Waldbesitz gegen Brandschäden versichern!

Waldbrandgefahr Stufe 3-5: Waldbesitz gegen Brandschäden versichern! Der Wald: idyllisch, schön und bedroht.Foto: harry22@pixabay.com (Ausschnitt)

Bei den hitzigen Temperaturen ist deutschlandweit die Waldbrandgefahr besonders hoch: Kleine Lagerfeuer oder selbst eine liegengelassene Zigarettenkippe können in kürzester Zeit viele Baumbestände vernichten. Vor wirtschaftlichen Schäden können sich Waldbesitzer mit einer Waldbrandversicherung schützen.

Die Waldbrandgefahr liegt derzeit fast überall bei den Stufen 3 bis 5, meldet der Waldbrand-Gefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes. Das bedeutet eine mittlere bis sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass Waldbrände auftreten.

Laut Waldbrandstatistik des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind in Deutschland 2012 etwa 269 Hektar Wald verbrannt. Pro Hektar entstand ein Schaden von 1.800 Euro.

Waldbrände können einerseits die kompletten Bestände vernichten oder beschädigen, andererseits schwächen sie die gesamte Waldfläche nachhaltig. Waldbrände ziehen auch nach einigen Jahren noch Schädlinge an. Schädlingsbefall tritt besonders häufig an den noch vom Brand geschwächten Bäumen und Flächen auf.

Waldversicherung können den Risiken und dem Geldbeutel angepasst werden

Waldversicherungen beinhalten zumeist Kosten für Waldbrandschäden, eine Waldbesitzer-Haftpflicht und eine Waldsturmversicherung. In der Police sind die wachsenden Waldbestände versichert. Befindet sich abgeschlagenes Holz noch am Ort seiner Gewinnung und wurde es noch nicht verkauft, so ist auch dies in der sogenannten Holzschlagversicherung eingeschlossen. Der Bestand kann voll, pauschal oder nur zum Teil versichert werden.

Neben dem Verlust des Baumbestandes durch den Brand können auch weitere Sondervereinbarungen geschlossen werden. Dann übernimmt der Versicherer Löschkosten, Abräumkosten sowie den nötigen Betrag zur waldgesetzlich vorgeschriebenen Wiederaufforstung. Einige Versicherer übernehmen zudem Zinsen für vergangene Begründung und Pflege des Bestandes. Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen müssen zumeist gesondert versichert werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Größe und Lage des Waldgrundstückes sowie nach der Art der Bepflanzung sowie nach der Versicherungssumme.

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