01.02.2013
Rubrik: Aktuelles

Auto

Die neuen Führerscheinklassen - Was ändert sich?


Seit dem 19. Januar 2013 gilt europaweit der neue EU-Führerschein. Er umfasst 16 Führerscheinklassen, die sich durch Schlüsselzahlen einschränken und erneuern lassen. Doch wo gibt es Neuerungen? Noch immer wissen viele Autofahrer nicht, welches Fahrzeug sie mit dem neuen Dokument benutzen dürfen.

Auf Änderungen einstellen müssen sich vor allem die Nutzer von Zweirädern. Erweitert wird die Motorradklasse A1. Sie gilt nach wie vor für Krafträder bis 125 Kubikmeter Hubraum oder für Dreiräder bis 15 PS. Einen entsprechenden Führerschein dürfen Jugendliche ab 16 Jahren erwerben. Und sie dürfen nun auch ein wenig schneller fahren als bisher, denn das Spitzentempo von 80 km/h fällt für die Generation U18 weg.

Die bisherige Motorradklasse A (beschränkt), die das Fahren von Zweirädern bis 34 PS erlaubte, wird hingegen abgeschafft. Allerdings führt die EU eine neue Klasse „A2“ ein, die ab 18 Jahren erworben werden darf und das Fahren von Motorrädern bis 48 PS gestattet. Allerdings können Fahranfänger nicht mehr wie bisher nach zwei Jahren automatisch in die nächsthöhere „Klasse A ohne Leistungsbeschränkung“ aufrücken. Dafür ist eine extra Fahrschulausbildung und eine neuerliche Prüfung erforderlich.

Neuregelungen für Fahrzeuganhänger und -kombinationen

Wer einen Führerschein der Klasse B nutzt, der kann zukünftig einen schwereren Hänger an seinem Gefährt befestigen. Bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) sind fortan grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen erlaubt. Die zulässige Gesamtmasse bezeichnet in der Straßenverkehrsordnung die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Fahrzeuges bzw. einer Fahrzeugkombination.

Mit zusätzlichen Fahrstunden lässt sich zudem die sogenannte „Schlüsselnummer 96“ erwerben, mit der das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger auf 4,25 Tonnen gesteigert werden kann. Voraussetzung hierfür ist ein theoretischer und praktischer Lehrgang von mindestens sieben Stunden. Eine extra Prüfung ist hingegen keine Pflicht für den Erwerb der Schlüsselnummer. Die schwierige Berechnung von Stütz- und Aufliegelasten entfällt zukünftig ebenfalls, denn zur Berechnung des Gesamtgewichtes einer Zugkombination wird die zGM von Fahrzeug und Anhänger einfach addiert.

Experten raten allerdings dazu, das Manövrieren eines schweren Fahrzeuges mit Anhänger nicht zu unterschätzen. Auch wenn weniger Fahrstunden dafür abgelegt werden müssen und nun höhere Lasten befördert werden dürfen, sollten sich nur sichere Fahrer an das Lenkrad eines solchen Gefährtes setzen. Sonst gefährdet man sich und auch andere Menschen.

Alte Führerscheine behalten übrigens noch bis zum 19.01.2033 ihre Gültigkeit, folglich ändert sich für deren Nutzer zunächst nichts. Allerdings werden bei Ersatz eines verlorengegangenen Dokumentes nur noch die neuen Führerscheine ausgestellt. Dann allzeit gute Fahrt!

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