10.01.2013
Rubrik: Aktuelles

Neu 2013

Neue Führerscheine zukünftig auf 15 Jahre befristet


Im neuen Jahr müssen sich Autofahrer und Verkehrsteilnehmer auf Änderungen einstellen. Die einschneidendsten Änderungen betreffen dabei den Führerschein. Zum Stichtag 19. Januar 2013 wird die Gültigkeit neuer Dokumente auf 15 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss ein Neuantrag gestellt werden.

15 Jahre – solange werden neue Führerscheine in Zukunft gültig sein. Danach müssen die Autofahrer zur Führerscheinstelle gehen und ein neues Dokument beantragen. Mit dieser Beschränkung will der Gesetzgeber erreichen, dass Name und Lichtbild der Person regelmäßig aktualisiert werden.

Zudem hat die neue Regelung den Zweck, die Anforderungen an Führerscheinbesitzer europaweit zu vereinheitlichen. Denn bisher existierten in der EU mehr als 110 verschiedene Dokumente nebeneinander – mit völlig verschiedenen Mindestvoraussetzungen an die Gesundheit und Tüchtigkeit des Fahrers. Das Wirrwarr an unterschiedlichen Regelungen soll mit der sogenannten 3. EG-Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union nun abgeschafft werden.

Die 15-Jahres-Frist gilt zunächst für alle neu ausgestellten Führerscheine. Wer im Besitz eines alten Dokumentes ist, muss jedoch nicht fürchten, dass sein Ausweis die Gültigkeit verliert. Alte Dokumente bleiben bis Ende 2032 gültig. Spätestens dann müssen aber alle Führerscheine die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie erfüllen.

Auch bei Ersatz eines verlorengegangenen Ausweises werden zukünftig nur noch die befristeten Führerscheine ausgestellt. Eine Fahrer- oder Gesundheitsprüfung ist jedoch nicht erforderlich, um das Dokument nach Ablauf der Frist auf den neuesten Stand zu bringen.
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