04.01.2013
Rubrik: Aktuelles

Medien

Neu 2013: Reform der GEZ-Gebühr



Seit Anfang des Jahres hat die alte GEZ-Gebühr ausgedient. Doch die neue „Haushaltsabgabe“ findet nicht nur Zuspruch. Zukünftig müssen alle Haushalte die volle Gebühr entrichten – unabhängig davon, ob überhaupt ein Radio, Fernseher oder Computer vorhanden ist.

Die GEZ-Gebühr ist nicht gerade des Deutschen liebste Abgabe. Auch die Einführung des sogenannten „Rundfunkbeitrags“, der ab 01.01.2013 die alte Gebühr ersetzt, findet kaum Zustimmung in der Bevölkerung. Laut einer aktuellen Umfrage der TNS Meinungsforschung im Auftrag des Nachrichtenmagazins Spiegel lehnen 60 Prozent der Bundesbürger die neue Regelung ab.

Was aber genau beinhaltet die Reform? Ab dem 01. Januar zahlt jeder Haushalt einheitlich 17,98 Euro Rundfunkbeitrag im Monat, ganz gleich, ob und wieviele Empfangsgeräte in einer Wohnung verwendet werden. Aus der alten „GEZ-Gebühr“ wird dann der etwas sperrige „AZDBS“ - der „ARD-ZDF -Deutschlandradio-Beitragsservice“. Für jede Zweit-, Ferien- oder Nebenwohnung müssen dann ebenfalls 17,98 Euro überwiesen werden.

Viele Kritiker stören sich daran, dass mit der Erhebung dieser Einheitspauschale die Unterscheidung zwischen Radio, Fernseher und Computer entfällt. Bisher kosteten Radios monatlich 5,76 Euro Gebühr, Fernseher den Höchstsatz von 17,98 Euro. Nun muss auch den vollen Betrag zahlen, wer nur ein Radio besitzt oder in seiner Zweitwohnung gar kein Gerät betreibt.

Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten Kritikern entgegen, dass die neue Regelung transparenter und gerechter ist als die bisherige Abgabe – und Nichtzahlern die Chance zum Schummeln genommen wird. Denn zukünftig wird es deutlich schwerer, sich um die Zahlung zu drücken. Der Beitragsservice kann seine Daten mit den Einwohnermeldeämtern abgleichen und weiß dann genau, welcher Haushalt nicht angemeldet ist. Nach einer rückwirkenden Zahlung von maximal drei Jahren (650 Euro) müssen die Ertappten auch mit Geldbußen und einem Säumniszuschlag rechnen.

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