21.12.2012
Rubrik: Aktuelles

Jahreswechsel

Neuer Schwerbehindertenausweis ab 01. Januar 2013


Auch Menschen mit Behinderung wollen mobil sein und sich im Alltag autonom bewegen können. Der Behindertenausweis erleichtert es ihnen, sich auszueisen und Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Zum neuen Jahr sind hier einige Änderungen zu erwarten.

Ab dem 01. Januar 2013 können sich Menschen mit einer Behinderung den neuen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen. Er soll deutlich benutzerfreundlicher werden als das bisherige Dokument, so dass er ein komplett neues Aussehen erhält. Der neue Ausweis ist nun so groß wie ein Führerschein oder eine Geldkarte. Blinde Menschen können ihren Pass an der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille-Schrift erkennen.

Damit sich Behinderte im Ausland zukünftig besser ausweisen können, ist nun auch ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache enthalten. Wann der neue Behindertenausweis komplett umgestellt wird, liegt jedoch in der Verantwortung der Bundesländer. Ab dem 01. Januar 2015 dürfen nur noch die neuen Ausweise ausgestellt werden. Wer seinen alten Ausweis behalten will, kann dies weiterhin tun. Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit.

Einen kleinen Wermutstropfen gibt es für Menschen mit einer Beeinträchtigung, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Erstmals seit 1984 wird die Eigenbeteiligung für Bus und Bahn erhöht. Mussten Behinderte bisher 5 Euro im Monat zuzahlen, so steigt der Eigenanteil nun auf 6 Euro (jährlich 72 Euro). Einkommensschwache Menschen mit einer Behinderung, blinde und hilflose Menschen sind jedoch weiterhin von der Eigenbeteiligung befreit.
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