05.11.2012
Rubrik: Familie

Politik

Koalitionsgipfel einigt sich auf Änderungen



Es war eine lange Nacht für die Parteien der Bundesregierung. Von Sonntag bis Montag debattierten die Vertreter von CDU, CSU und FDP über zukünftige Weichenstellungen für die verbleibende Regierungszeit bis zur Bundestagswahl. Das Ergebnis: 2013 müssen sich die Bundesbürger auf einige Änderungen einstellen. Die Praxisgebühr fällt weg, das Betreuungsgeld soll kommen.

Als die Generalsekretäre der Regierungsparteien gegen zwei Uhr in der Früh im Kanzleramt vor die Pressevertreter traten, da hatten die Spitzenvertreter von Schwarz-Gelb bereits einen achtstündigen Beratungsmarathon hinter sich. Denn in den letzten Monaten herrschte nicht immer Einigkeit in der Regierungskoalition. Auf welche Änderungen sich die Bundesbürger im kommenden Jahr möglicherweise einstellen müssen, zeigt der kleine Überblick.

Abschaffung der Praxisgebühr

Den Krankenkassen geht es so gut wie lange nicht, aktuell sitzen sie auf Milliardenüberschüssen. Vor diesem Hintergrund war bereits mehrfach die Forderung laut geworden, dass die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal abgeschafft werden soll.

Nun kann Vollzug gemeldet werden: Wie FDP-Generalsekretär Patrick Döring berichtet, soll es ab dem 01. Januar 2013 keine Praxisgebühr mehr geben. Für die Bundesbürger bedeutet dies eine Entlastung von insgesamt rund zwei Milliarden Euro im Jahr.

Das Betreuungsgeld kommt

Wer sein Kleinkind zukünftig zu Hause betreut und nicht in einen öffentlichen Kindergarten gibt, soll mit einer Geldzahlung belohnt werden. Vom 01. August 2013 an erhalten Eltern für ihre Kinder im zweiten Lebensjahr 100 Euro im Monat, ein Jahr später sogar 150 Euro.

Doch damit nicht genug. Alternativ zur Barauszahlung soll es Eltern freigestellt sein, ob sie das Geld in eine private Altersvorsorge für ihr Kind investieren oder ein Ausbildungskonto anlegen. Entscheiden sich Mama und Papa für ein Altersvorsorge-Modell, erhalten sie sogar 15 Euro mehr im Monat.

Allerdings haben die Oppositionsparteien bereits angekündigt, gegen die Einführung des Betreuungsgeldes zu klagen. Es benachteilige Eltern, die aus beruflichen oder anderen Gründen nicht rund um die Uhr für ihre Kinder da sein können.

Einführung einer „Lebensleistungsrente“

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte angekündigt, verstärkt gegen Altersarmut vorgehen zu wollen. Von ihrem Entwurf einer Zuschussrente sind jedoch nur Bruchstücke übrig geblieben.

So ist zwar vorgesehen, dass die Renten von Geringverdienern zu hundert Prozent aus Steuermitteln aufgestockt werden, wenn sie unter die Grundsicherung fallen. Dafür müssen die Pensionäre 40 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen und eine private Altersvorsorge, etwa einen Riestervertrag. Nach Angaben der Koalition gehe es aber nur um einen geringen Betrag, mit dem die Rente etwa 10 bis 15 Euro über die Grundsicherung von rund 688 Euro im Monat steigen soll. Ursprünglich war eine weitaus höhere Aufstockung vorgesehen.

Welche neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten, bleibt aber abzuwarten. Die Debatte über Sinn und Unsinn der Maßnahmen wird wohl auch in den nächsten Monaten nicht verstummen. Details zur Finanzierung sind noch ungeklärt, da die Regierung zugleich die Staatsverschuldung senken will und zusätzliche Milliardengelder bereitstellen muss. Es dürfte also spannend bleiben, bis die Bundesbürger im nächsten Jahr zur Wahlurne gerufen werden.

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