25.05.2012
Rubrik: Markt

Bundestag

Reform des Organspende-Gesetzes verabschiedet

Der Bundestag hat am Freitag über eine Reform der Organspende abgestimmt. Zukünftig sollen alle Krankenversicherten, die mindestens 16 Jahre alt sind, eine Erklärung zu ihrer Organspendebereitschaft abgeben müssen. Die Bundesregierung will mit dem neuen Gesetz gegen den Mangel an Spenderorganen vorgehen.



Es ist eine traurige Statistik. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund tausend Patienten, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Diese Zahl ist auch deshalb bitter, weil viele dieser Patienten hätten gerettet werden können – wenn mehr Bundesbürger im Besitz eines Spenderausweises wären.

Der Bundestag hat hinsichtlich der niedrigen Spenderzahlen Handlungsbedarf gesehen und heute eine Reform des Transplantationsgesetzes verabschiedet. Denn obwohl die Spenderbereitschaft in Deutschland sehr groß ist -laut einer Umfrage sind über 70 Prozent der Deutschen bereit, nach dem Ableben als Organspender bereitzustehen- besitzen nur rund ein Viertel aller Bundesbürger einen Organspendeausweis, mit dem sie ihr Einverständnis zu einer Organentnahme erklären. Das sind deutlich zu wenig Menschen, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Derzeit warten rund 12.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan.

Und so sollen zukünftig alle Krankenversicherten im Rhythmus von zwei Jahren mit dem Thema „Organspende“ konfrontiert werden. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen schicken nach Inkrafttreten des Gesetzes ihren Mitgliedern regelmäßig Informationsmaterial zu, verbunden mit der Aufforderung, die Bereitschaft zur Organspende abzulehnen oder zu bekräftigen. Ein Spenderausweis soll den Briefen ebenfalls beiliegen.

Wer unschlüssig ist, kann sich jedoch weiterhin gegen eine Organentnahme entscheiden. „Die Regelung akzeptiert, wenn Menschen sich zu einem Zeitpunkt nicht entscheiden wollen“, erklärte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Ziel der Kampagne sei es vielmehr, zu einer „aufgeklärten Spenderbereitschaft“ beizutragen – jeder Bundesbürger soll sich mit dem Thema auseinandersetzen müssen. „Wir wollen den Menschen tatsächlich etwas mehr auf die Pelle rücken“, begründete auch SPD-Chef Frank-Walter Steinmeier seine Zustimmung zu dem Gesetz. Der Politiker hatte im August 2010 selbst eine Niere für seine erkrankte Frau gespendet.

Darüber hinaus sieht das neue Gesetz vor, dass in den Krankenhäusern zukünftig Transplantationsbeauftragte tätig werden. Sie sollen den Patienten als Ansprechpartner dienen und den Prozess der Organspende koordinieren. Auch bei versicherungsrelevanten Fragen wurden bestehende Unklarheiten beseitigt. Wer haftet etwa, wenn bei Lebendspenden ein Organspender zu Schaden kommt und deshalb eine lange Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen muss? In diesem Fall muss fortan die Versicherung des Organempfängers zahlen.

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