09.03.2012
Rubrik: Sparten

Vorsorge

Pflegeschutz - Aber den richtigen!

Der frühere Bundesgesundheitsminister Rösler hatte 2011 zu seinem "politischen Pflegejahr" erklärt. Sein Nachfolger, Daniel Bahr, bastelt noch immer an einer möglichen Pflegereform. Wer selbst aktiv wird, muss Versorgungsdefizite nicht fürchten.



Obwohl vielen Deutschen eine mögliche Pflegebedürftigkeit als Risiko bewusst ist, sind momentan nur wenige Bundesbürger über eine private Versicherung abgesichert. Statistisch gesehen wird fast jeder Dritte über 80 zum Pflegefall. Wer dann seinen Angehörigen nicht auf der Tasche liegen möchte, kann sich nicht allein auf die gesetzliche Pflegepflichtversicherung verlassen. Denn im Fall der Fälle übersteigen die tatsächlichen Kosten die staatliche Grundversorgung oft bei Weitem. So sind Kosten über 2.000 Euro monatlich für einen Platz im Pflegeheim keine Seltenheit.

Doch wer sich dafür entscheidet eine Pflege-Zusatzversicherung abzuschließen, sollte sich vorher genau informieren und Rat bei einem unabhängigen Experten einholen. Denn das Angebot ist groß.

Grundlegend gibt es drei mögliche Modelle für Pflege-Zusatzversicherungen:

Pflegekostenversicherung: Hier wird ein vertraglich festgelegter Anteil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit, der nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt ist, übernommen.

Pflegetagegeldversicherung: In dieser Versicherung ist ein bestimmter Tagessatz als Versicherungsleistung festgeschrieben. Bei den meisten Versicherungen wird dieser bei Pflegestufe III voll ausgezahlt. Liegt bei dem Pflegebedürftigen die Pflegestufe I oder II vor, dann wird in der Regel ein Teil des Tagesgeld angesetzt. Bei Pflegestufe I liegt der Anteil meist zwischen 25 und 30 Prozent. In der Pflegestufe II liegt der Anteil zwischen 50 und 60 Prozent. Hier gilt die Faustregel: Je höher der Schutz sein soll, desto höher ist auch der Beitrag. Beim Pflegetagegeld handelt es sich um einen reinen Risikotarif - es gibt also keinen Sparanteil.

Pflegerentenversicherung: Bei einer Pflegebedürftigkeit kann die Pflegerente frei verwendet werden. Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus Lebensversicherung und Pflegeversicherung. Dadurch entsteht ein Rückkaufswert, der unter anderem auch die Möglichkeit zur Einmalzahlung der Leistungen bietet.

Fazit: Ein klarer Vorteil liegt bei der Pflegetagegeld- sowie der Pflegerentenversicherung, da über diese auch pflegende Angehörige finanziell abgesichert werden können. Die Pflegerentenversicherung ist die flexibelste Variante, dafür in der Regel die teuerste. Ein Pflegetagegeld-Vertrag ist oftmals deutlich günstiger.
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