25.01.2012
Rubrik: Sparten

Urteil

Absicherung gegen Überschwemmungen

Eine Elementarschadensversicherung versichert Schäden, die durch Erdbeben oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche entstehen - und Überschwemmungen. Dabei sollte man abwägen, wie sinnvoll der Abschluss einer solchen Police im Einzelfall ist.



Ob man eine Elementarschadenversicherung benötigt oder nicht, hängt zunächst davon ab, inwieweit das eigene Wohngebiet grundsätzlich von solch genannten elementaren Risiken betroffen ist. So ist es in einigen Regionen gar nicht erst möglich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Dies gilt vor allem für solche Gegenden, die oftmals von Naturereignissen betroffen sind – zum Beispiel Hochwassergebiete oder bestimmte Gebirgsregionen.

Bei einigen Versicherern kann man Elementarschäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit einschließen. Es werden aber auch spezielle Elementarschadenversicherungen angeboten - ebenso ist der Einschluss in die Hausratversicherung ist möglich.

Elementarschadensversicherung schützt nicht vor jeder Überschwemmung

Allerdings greift diese Versicherung nicht in jedem Fall - etwa nicht bei jeder Form einer Überschwemmung. Wann eine solche vorliegt, ist tatsächlich auch Definitionssache: In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 5 U 160/11) wurde ein solch strittiger Fall verhandelt, bei dem zu klären war, ob es sich bei einem Schadensfall um eine Überschwemmung handelte oder nicht.

Wenn nämlich Regenwasser über eine schräg gebaute Einfahrt in den Keller fließt und sich dort bis unterhalb der Decke anstaut, ist dies nicht notwendigerweise eine Überschwemmung, bei welcher die Elementarschadensversicherung greift. Diese zahlt erst dann, wenn das gesamte Grundstück überflutet ist.

In diesem Fall war lediglich eine Neigung des Grundstückes Schadensursache. Das übrige Grundstücksgebiet war nur nass, nicht überflutet. Allein der Bauherr könnte daher für die fehlerhafte Bebauung zur Verantwortung gezogen werden. Der Versicherer muss im Übrigen auch dann nicht zahlen, wenn über eine Kellertür von der Straße Wasser in ein Gebäude fließt und dabei Schaden anrichtet. Damit die Überschwemmung versichert ist, muss also immer das komplette Grundstück betroffen sein.

Doch eine Elementarschadensversicherung ist deshalb nicht sinnlos – vielen Hausbesitzern hat sie schon geholfen, wenn die Naturkräfte einen hohen Schaden verursachten. Gerade dann, wenn man ein Bauvorhaben startet oder eine Immobilie erworben hat, sollte man dieses Thema mit einem Fachmann besprechen.

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