02.09.2011
Rubrik: Sparten

Wer zahlt?

Unwetterschäden - Was zahlt die Versicherung?

Erderwärmung, Orkan und Unwetterwarnung. Immer wieder beherrschen diese Themen die Medien und damit auch die Deutschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob lediglich das Auto zu Schaden kommt oder ob das Haus komplett unter Wasser steht, denn neben finanziellen gehen oft auch ideelle Werte verloren. Doch welche Versicherung haftet bei welchen Schäden?



Sturmschäden sind zum Beispiel grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Jedoch spricht man erst ab Windstärke acht von einem Sturm, bzw. wenn der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.

Schutz für das Haus

Dabei sind Hauseigentümer über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Je nach Vertrag übernimmt sie die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Sturmschäden sind darin genauso inbegriffen wie Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden. Ebenso integriert sind Folgeschäden, wenn zum Beispiel Regenwasser durch ein abgedecktes Dach eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Preise für die Wohngebäudeversicherung sind regional unterschiedlich. Die Versicherer richten sich bei der Preisgestaltung nach Gefahrenzonen: dort, wo häufig Unwetterschäden auftreten, muss für den Versicherungsschutz auch mehr Geld bezahlt werden.

Von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind dagegen Schäden durch eindringendes Wasser durch Starkregenfälle, etwa bei Überschwemmungen, oder durch einen Rückstau über die Kanalisation. Hierzu empfiehlt es sich, zusätzlich den Schutz gegen Elementarschäden zu integrieren. Denn in einer Elementarschaden-Versicherung sind neben Überschwemmung auch Gefahren wie Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen abgesichert.

Jedoch ist für viele Gefährdete der Abschluss einer solchen Police nicht möglich, da die Versicherungen für Risikogebiete oftmals keinen Schutz gewähren. Wer beispielsweise sein Haus in Görlitz nahe der Neiße gebaut hat – ein Gebiet, das in den letzten Jahren mehrfach von Überschwemmungen heimgesucht wurde – kann in der Regel keine Elementarversicherung abschließen. Hier empfiehlt es sich, mit einem Makler Rücksprache zu halten, da die Anbieter mitunter unterschiedlich strenge Kriterien haben.

Schutz für den Hausrat

Bei Schäden in der eigenen Wohnung haftet die Hausratversicherung. So sind zum Beispiel Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen eingeschlossen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert. Gegen einen Aufpreis versicherbar ist eine zusätzliche Glasversicherung. Sie leistet bei Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie an Glasdächern. Ebenfalls erstattet werden die Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Überprüft werden sollte, ob im Rahmen der Hausratversicherung Überspannungsschäden abgedeckt sind: Nur dann leistet die Versicherung, wenn ein Blitz einschlägt und Elektrogeräte danach nicht mehr funktionieren.

Bei Sturm- und Hagelschäden an Autos kommt die Kaskoversicherung ins Spiel. Dies gilt auch bei Folgeschäden. Wenn zum Beispiel herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume auf dem Auto landen. Dann tritt die Teilkaskoversicherung ein. Bezahlt werden die notwendigen Reparaturen oder im Bedarfsfall der Zeitwert des Autos.

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