13.07.2011
Rubrik: Markt

Kriminalität

Ein bisschen Schummeln ist doch erlaubt?

Versicherungsbetrug – das klingt nach einem schweren Vergehen. Aber wie eine aktuelle Studie zeigt, sind damit häufig kleinere Delikte verbunden. Die Versicherungsunternehmen sind alarmiert, und stellen manchmal auch Kunden unter Verdacht, die nicht betrügen.



Egal, ob auf dem teuren Teppich ein Rotweinfleck landet, ein Föhn das Waschbecken beschädigt oder der eigene Hund sich in der Couchgarnitur verbeißt – schnell ist im Haushalt ein Schaden entstanden. Und wenn man diesen Schaden nicht selbst ersetzen will, warum nicht einen Freund einspringen lassen, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Auch, wenn er nicht wirklich am Schaden beteiligt war...

So zumindest scheinen mehrere Versicherungsnehmer zu denken, wenn man einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) Glauben schenkt. Jeder Fünfte würde demnach seine Versicherung betrügen, und oftmals sind damit keine großen Beträge verbunden, sondern eher kleinere Delikte. „Gerade die kleineren Betrügereien sind in der Summe ein großes Problem für die Versicherungswirtschaft“, sagt auch Jörg von Fürstenwerth vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Der Schaden durch Versicherungsbetrug wird jedes Jahr auf rund vier Milliarden Euro geschätzt. Das sind immerhin 10 Prozent des gesamten Schadenaufkommens.

Versicherungswirtschaft alarmiert

Doch die vielen kleinen Betrügereien haben in der Summe auch für unbescholtene Kunden Nachteile – nicht nur dadurch, dass die Beiträge steigen. Denn die Versicherer verfolgen eine Null-Toleranz-Politik. Um gegen Schummeleien gewappnet zu sein, haben sie eine sogenannte „Schwarze Liste“ eingerichtet: Über das Hinweis- und Informationssystem HIS tauscht sich die Assekuranz über die Risiken ihrer Kunden aus. Aufgeführt sind dort unter anderem Versicherungsnehmer, die besonders häufig einen Schaden melden, unabhängig davon, ob die Schadensmeldung gerechtfertigt ist oder nicht. Wer dort notiert ist, muss damit rechnen, dass eine Versicherung seinen Antrag auf Aufnahme ablehnt oder nur zu erhöhten Beiträgen bewilligt.

So geraten auch Kunden in das Blickfeld der Versicherer, die ehrlich einen Schaden reguliert haben wollen. Denn jeder Versicherungsnehmer, der innerhalb von 24 Monaten drei Schäden in der Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung reguliert haben will, wird auf der „Schwarzen Liste“ der Assekuranz vermerkt. Etwas höher liegt die Schwelle in der KFZ- und Rechtsschutzversicherung mit 4 Fällen in zwölf Monaten.

Was aber tun, wenn der Versicherer nicht zahlt und seinem Kunden die Schadensregulierung zu Unrecht verweigert? Hier hilft oftmals nur eine rechtliche Prüfung der Vorwürfe. Auch kann ein Versicherungsnehmer überprüfen, ob er zu Unrecht auf der schwarzen Liste der Versicherer vermerkt ist und dagegen Beschwerde einlegen, denn es besteht ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Selbstauskunft. Verantwortlich für das Sammeln der Kundendaten ist ein privates Unternehmen: die Informa Insurance Risk and Fraud Prevention mit Sitz in Baden-Baden. Bei Problemen mit der Schadensregulierung kann auch ein Makler kompetenter Ansprechpartner sein.
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