11.05.2011
Rubrik: Markt

Zensus 2011

Wenn der Erhebungsbeauftragte 3x klingelt

Erstmals seit der Wiedervereinigung findet mit dem „Zensus 2011“ eine große Volkszählung statt. Statistiker wollen wissen, wie die Deutschen leben, arbeiten und wohnen. Doch muss ich dem Interviewer auch öffnen, wenn er an meiner Tür klingelt?


Nun ist es also soweit: seit Montag, dem 09. Mai, sind rund 80.000 Interviewer im Bundesgebiet ausgeschwärmt, um der Bevölkerung umfassende Fragen zu stellen. Mit der Volksbefragung "Zensus 2011" will die Bundesregierung eine Erhebungslücke schließen, denn die letzte Volkszählung liegt in den alten Bundesländern bereits 24 Jahre zurück, in den neuen Ländern wurde sogar seit 1981 nicht mehr gezählt. Groß ist jedoch auch die Unsicherheit in der Bevölkerung: muss ich zu allen Fragen Auskunft geben? Wie ist es um den Datenschutz bestellt? Rund achtzig Prozent der Deutschen gaben bei einer Umfrage an, nicht ausreichend über die Volksbefragung informiert zu sein. Hier sind die wichtigsten Antworten.

Zu welchen Daten muss ich Auskunft geben?

Der Fragekatalog umfasst 46 Einzelfragen, mit denen Informationen zu Bildung, Familienstand, Beruf und Migrationshintergrund eingeholt werden. Wer sich die Fragen im Detail anschaut, wird feststellen, dass recht sensible Auskünfte zu geben sind: auch Fragen zur Arbeitsstelle, der Größe des Haushaltes sowie zur persönlichen Wohnsituation müssen beantwortet werden. Die Statisten wollen wissen, wie alt das bewohnte Gebäude ist, wie viele Zimmer es hat und welches WC benutzt wird.

Muss ich die Fragen auch dann beantworten, wenn ich datenschutzrechtliche Bedenken habe?

Für Volksbefragungen gilt die gesetzliche Auskunftspflicht. Wenn eine Privatperson die Auskunft verweigert, so muss sie eine Geldbuße von mindestens 300 Euro zahlen, in schweren Fällen sogar bis zu 5000 Euro. Auch von Falschaussagen ist abzuraten, denn sie werden gleichsam als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Freiwillig sind jedoch die Angaben zur Religionszugehörigkeit: kein Bundesbürger muss Auskunft erteilen, ob er dem Christentum oder Buddhismus angehört.

Woher weiß ich, ob und wann ich befragt werde?

Persönlich befragt werden rund 10 Prozent der Bevölkerung, die nach einem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, sowie Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften. Doch kein Bundesbürger muss Angst haben, dass ein sogenannter „Erhebungsbeauftragter“ unerwartet vor der Haustür steht, denn der Interviewer muss sich mit einem Terminvorschlag per Post ankündigen. Damit keine zwielichtigen Gestalten die Volksbefragung missbrauchen, tragen die Fragesteller ein Zensus-Dokument mit Siegel, Stempel und Wappen bei sich. Diese Identifikationskarte gilt nur in Verbindung mit einem Personalausweis, Führerschein oder Reisepass. Jeder Bürger sollte sich die Dokumente vorzeigen lassen, bevor er einen Erhebungsbeauftragten in die Wohnung bittet.

Zusätzlich werden rund 17,5 Millionen Immobilienbesitzer angeschrieben. Sie müssen den Fragebogen ebenfalls ausgefüllt per Post zurücksenden. Da die Wohnungseigentümer das Rückporto selbst zahlen müssen, ist es bequemer, das Onlineformular unter der Adresse http://www.zensus2011.de zu nutzen.

Muss ich den Interviewer in meine Wohnung lassen?

Wer Zweifel an der Seriosität eines Interviewers hat, ist nicht dazu verpflichtet, ihm Einlass zu gewähren. Fragen können auch im Flur oder vor der Haustür beantwortet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle Fragen online zu beantworten oder sich den Fragebogen aushändigen zu lassen, um ihn per Post zurückzusenden.

Wo landen die Daten?

Gesammelt werden alle Daten bei den Statistischen Ämtern. Experten betonen, dass die Zählung notwendig sei, um etwa Wahlkreise richtig zuzuschneiden und die Gelder des Länderfinanzausgleichs gerecht zu verteilen – hierfür seien genaue Erhebungen über Zuzüge, Geburten und Sterbezahlen notwendig. Auch will der Staat wissen, wieviel Wohnraum in den Kommunen zur Verfügung steht, wie alt die Gebäude sind und wo Wohnungsmangel herrscht.

Datenschutzrechtliche Bedenken wies der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler, bereits im Vorfeld zurück. So müsse kein Befragter Nachteile befürchten, wenn er nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, da die Daten nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden weiter gegeben werden dürfen. Es gilt der Grundsatz, die privaten Daten streng geheim zu halten.

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