14.10.2010
Rubrik: Markt

Lohnsteuerkarte

Neues Jahr - alte Karte

Wer in diesem Herbst die bekannte farbige Karte im A5-Format in seiner Post sucht, wartet vergeblich. Ab 2011 wird das Lohnsteuerabzugsverfahren elektronisch durchgeführt, wie es der Gesetzgeber entschieden hat. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt allerdings auch noch im kommenden Jahr während einer Übergangsphase.


Arbeitgeber dürfen die alte Lohnsteuerkarte noch nicht vernichten, da sie übergangsweise auch für 2011 ihre Gültigkeit behält, und zwar bis zum Start des elektronischen Verfahrens. Die darauf enthaltenen Eintragungen müssen auch für den Steuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt werden.

Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die alte Lohnsteuerkarte ausgehändigt und beim neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Eingetragene Freibeträge gelten unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch 2011.
Ändern sich Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge, muss der Arbeitnehmer dies umgehend durch das Finanzamt berichtigen lassen. Wer eine Nachzahlung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung 2011 vermeiden will, kann die Freibetragherabsetzung beim Finanzamt beantragen.

Fragen bezüglich der gespeicherten steuerlichen Daten sollen ab kommendem Jahr an das jeweilig zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die Gemeinden sind allerdings wie bisher für die Meldedaten der Ansprechpartner.

Wird 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte benötigt, gibt es vom zuständigen Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte.

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